Im "reichen" Wien: Kein Gratis-Essen mehr für hunderte Kinder armer Familien!
45.000 Euro für Hackers Spritzen-Psycho “Boosta” – aber die ärmsten der Armen Kinder bekommen an Wien Schulen nichts mehr zu essen. Der Grund: Die Einkommensgrenze von 1100 Euro für die Essensbeitragsbefreiungen in Kindergärten und schulischer Nachmittagsbetreuung wurde seit Jahren nicht valorisiert.
Dadurch werden auch Familien, die bisher Anspruch auf Befreiung hatten, um diese Unterstützung umfallen. Betroffene müssten plötzlich den vollen Essensbeitrag bezahlen, was oft nicht leistbar ist. “Werden die Einkommensgrenzen nicht erhöht, fallen spätestens im kommenden Jahr alle Befreiungen weg. Denn dann werden die inflationsbedingten Anhebungen bei Gehalt und Mindestsicherung fast alle Einkommen über die Grenze heben”, heißt es dazu aus dem Verein für Alleinerziehende.
In #Wien bekommen tausende armutsgefährdete Kinder im Kindergarten kein gratis Mittagessen mehr. Die Einkommensgrenze für die Befreiung vom Essensbeitrag liegt seit 2009 (!) unverändert bei 1100€
— Felix Stadler (@FelixStadler) December 21, 2022
Tausende Familien fallen nun knapp über die Grenze und müssen die ~ 700€ zahlen🧵
Weiterer Schritt Richtung Kinderarmut
Wenn Eltern sich das Mittagessen für ihre Kinder nicht mehr leisten könnten, müssten diese die Schule gleich nach dem Unterricht verlassen, betonte der katholische Familienverband in einer Aussendung zum Thema. Der Verband sieht einen weiteren Schritt in Richtung Kinderarmut, der die Zukunft dieser Kinder gefährde. “Es ist zu bezweifeln, dass betroffene Kinder dann zu Hause eine ausgewogene, gesunde und warme Mahlzeit erhalten, wenn sich Eltern den Essensbeitrag nicht leisten können”, warnte der Vorsitzende Konrad Pleyer.
Kinder werden von Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen
Während die Stadt Wien 45.000 Euro für das Corona-Spitzen-Maskottchen von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) ausgibt, bleiben Wiens arme Kinder auf der Strecke. Für Probleme sorgt neben der Einkommensgrenze auch die 2019 eingeführte Wiener Regelung, wonach bei Zahlungsrückständen für Essensbeiträge Kinder von Betreuung, Lernunterstützung und Freizeitangebot am Nachmittag ausgeschlossen und vor dem Mittagessen abzuholen sind – das gelte im Kindergarten ebenso wie bei Nachmittagsbetreuung und Horten.
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