Immer mehr Anklagen gegen Quarantäne-Brecher in Wien
Immer mehr Quarantäne-Brecher müssen sich in Wien wegen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (Paragraf 178 und 179 StGB) vor Gericht verantworten. In der Bundeshauptstadt hat es im Vorjahr insgesamt 39 Anklagen gegeben. Heuer waren es bis Anfang August mit 94 schon mehr als doppelt so viele.
Während 2020 in Wien 13 Personen in einem solchen Zusammenhang verurteilt worden waren, gab es heuer bereits 54 Verurteilungen. Meist gehe es um das Ignorieren von Covid-Absonderungsbescheiden.
Die Zahlen des Justizministeriums können auch Fälle abseits von Corona enthalten, berichtete der ORF: In der Statistik werde nicht nach den verschiedenen Krankheiten unterschieden. Allerdings entfalle wohl der Großteil auf SARS-CoV-2, da die Zahl der Fälle in den Jahren vor der Pandemie weitaus geringer war.
Unter die “anzeigepflichtigen Krankheiten” fällt in Österreich eine ganze Reihe von Infektionen – von den Masern über die Röteln bis hin zu Aids und seit dem Vorjahr auch Covid-19. In Summe sind es 53 Krankheiten. Wer die Gefahr der Verbreitung einer dieser Krankheiten herbeiführt, riskiert bis zu drei Jahre Haft (§178 StGB) beziehungsweise ein Jahr bei Fahrlässigkeit (§179). In den meisten Fällen kommen die Angeklagten mit einer Geldstrafe oder bedingter Haft davon.
Allein im Juli habe das Gesundheitsamt der Stadt Wien rund 3.000 Absonderungsbescheide ausgestellt. Das Büro für Sofortmaßnahmen habe deren Einhaltung bei rund 170 Adressen kontrolliert, berichtete ORF-online. (APA/red.)
Kommentare
Auf die Klage würde ich mich freuen, zumal der VfGH bereits festgestellt hat, das der PCR Test nichts taugt 😂
Entscheidungen des VfGH dürften nur wahrgenommen werden, wenn es um Rechte von kriminell gewordenen Ausländern geht. Die bekommen auch jeden Rechtsbeistand gestellt.
Ich bezweifle entschieden dass der Verfassungsgerichtshof das festgestellt hat. Das sind ja keine Mediziner. Hast du eine Quelle für diese Behauptung?
Nachzulesen bei Entscheidungen des VfGH und der Verwaltungsgerichte.
Falls du das Erkenntnis vom 24. Juni 2021 meinst: Nein dort ist nicht nachzulesen dass der VfGH feststellt dass PCR Tests nichts taugen. Das wäre eine demagogische Unwahrheit. Das Erkenntnis lautet nämlich es “erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit den weitwendigen Ausführungen der Antragstellerin zur Qualität von PCR-Tests,…”
Oder sag mir bitte in welchem Entscheid das stehen soll. Weil behaupten es ist irgendwo nachzulesen ohne genaue Angaben zu machen ist nicht sehr glaubwürdig und bedeutet auch nicht dass es wirklich wo drinnen steht.