Während 2020 in Wien 13 Personen in einem solchen Zusammenhang verurteilt worden waren, gab es heuer bereits 54 Verurteilungen. Meist gehe es um das Ignorieren von Covid-Absonderungsbescheiden.

Die Zahlen des Justizministeriums können auch Fälle abseits von Corona enthalten, berichtete der ORF: In der Statistik werde nicht nach den verschiedenen Krankheiten unterschieden. Allerdings entfalle wohl der Großteil auf SARS-CoV-2, da die Zahl der Fälle in den Jahren vor der Pandemie weitaus geringer war.

Unter die “anzeigepflichtigen Krankheiten” fällt in Österreich eine ganze Reihe von Infektionen – von den Masern über die Röteln bis hin zu Aids und seit dem Vorjahr auch Covid-19. In Summe sind es 53 Krankheiten. Wer die Gefahr der Verbreitung einer dieser Krankheiten herbeiführt, riskiert bis zu drei Jahre Haft (§178 StGB) beziehungsweise ein Jahr bei Fahrlässigkeit (§179). In den meisten Fällen kommen die Angeklagten mit einer Geldstrafe oder bedingter Haft davon.

Allein im Juli habe das Gesundheitsamt der Stadt Wien rund 3.000 Absonderungsbescheide ausgestellt. Das Büro für Sofortmaßnahmen habe deren Einhaltung bei rund 170 Adressen kontrolliert, berichtete ORF-online. (APA/red.)