Nachdem die Impfpflicht Nationalrat, Bundesrat und Bundespräsident passiert hat, ist sie seit dem heutigen Montag nun Sache des Verfassungsgerichtshofs – denn das umstrittene Gesetz ist nicht nur ein Garant für eine Lawine an Klagen, sondern könnte sich auch als verfassungswidrig herausstellen. Ob letzteres der Fall ist, ermittelt der VfGH nun in einem Verfahren. Doch bis die Höchstrichter hier eine Entscheidung getroffen haben, wird es dauern – länger, als es dauert, bis die ersten Strafen verhängt werden können.

Denn seit die Impfpflicht am vergangenen Freitag, dem 5. Februar in Kraft getreten ist, befindet sich Österreich in der “Übergangsphase” der Impfpflicht, in der Ungeimpfte noch die Möglichkeit haben, sich ihren Stich zu holen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Ab Mitte März aber ist dann “Schluss mit lustig”: Mit 16. März soll großflächig kontrolliert werden, und wer den gesetzlich vorgeschriebenen Impfstatus nicht erfüllt, auf den warten Strafen zwischen 600 und 3.600 Euro. Und das, während die Höchstrichter noch prüfen, ob die Impfpflicht überhaupt rechtens ist.

Impfpflicht-Prüfung könnte bis zum Sommer dauern

Diese Prüfung könnte sich bis in die Sommermonate ziehen, denn Gesetzprüfungsverfahren dauern in der Regel vier bis sechs Monate – eine “im internationalen Vergleich kurze Zeitspanne”, hob der VfGH in einer Aussendung hervor. Der Präsident weist jeden Antrag, der beim VfGH landet, einer Richterin oder einem Richter zu. Sie prüfen dann, ob der Antrag die Prozessvoraussetzungen und die Formerfordernisse erfüllt. Ein Antrag kann zurückgewiesen bzw. abgelehnt werden, wenn der zuständige Richter ihn von vornherein für unzulässig hält oder er keine Aussicht auf Erfolg oder Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage sieht.

Ist dem nicht so, holt der Richter eine Stellungnahme der Gegenpartei sowie Beteiligter ein und lässt sich die Akten vorlegen. Im Falle der Impfpflicht handelt es sich bei der Gegenpartei um die Bundesregierung. Der zuständige Richter arbeitet einen Entscheidungsentwurf aus, der gemeinsam mit wesentlichen Aktenstücken allen 14 Mitgliedern des Richterkollegiums vorgelegt wird. Diese müssen anschließend darüber beraten und entscheiden.

Verfassungsgerichtshof befasst sich laufend mit Corona-Themen

Mit dem Antrag wird die Verfassungswidrigkeit des Impfpflicht-Gesetzes, das am 5. Februar in Kraft getreten ist, geltend gemacht. Doch das ist keineswegs das erste Mal, dass sich der Gerichtshof mit dem Thema Corona auseinandersetzen muss – seit April 2020 sind mehr als 600 Anträge bzw. Beschwerden mit Bezug auf die Pandemie beim VfGH eingelangt, mehrere Mitglieder des Kollegiums befassen sich derzeit mit solchen Verfahren. Knapp 500 davon sind bereits erledigt.