Trotz bester Beziehungen zu den bekannten Playern in der österreichischen Bundesregierung dürfte der ORF bisher nichts von dem Fragenkatalog erfahren haben, den die Verfassungsrichter in der Vorwoche datiert mit 26. Jänner an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) abgeschickt haben.

Diese Fragen der Höchstrichter, über die jetzt das deutsche Newsportal “Tichy Einblicke” berichtet,  beweisen erneut, dass Österreich nach wie vor ein Rechtsstaat ist – und (zumindest) der Verfassungsgerichtshof und sein Handeln weiterhin ernst zu nehmen ist.

Bis zum 18. Februar hat Wolfgang Mückstein nun Zeit, gute Antworten auf die Fragen des VfGH zu finden. “Es sind Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Die an den Grundfesten der ,Pandemie’ rütteln”, meint dazu Chris Veber, ein Ex-Grüner, der auch die Echtheit des VfGH-Dokuments in seinem Blog belegt. (siehe Prüfbericht am Ende des Artikels)

Wieviele Österreicher sind "an" oder nur "mit" Covid gestorben?

Und das sind die Fragen der Verfassungsrichter:

Der VfGH will wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Also die “an-” oder “mit Covid” Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung.

Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid Todes- und Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Und die Höchstrichter fragen nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten.

Für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister ebenfalls Belege erbringen.

Konkrete Fragen zum Nutzen der Impfung

Weiteres Thema im Fragen-Konvolut, aus dem Chris Veber zitiert: Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15%. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist. Vebers Kommentar dazu: “Die 95% Wirksamkeitslüge ist am Ende.”

Zusätzlich wird auch die „Pandemie der Ungeimpften“ in Frage gestellt: Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die „Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko senkt. Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass auch Personen mit Covid-Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“

Der VfGH will auch das Hospitalisierungs-Risiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen. Hier kommen die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bisher ziemlich ignoriert worden sind.

Hat noch bis 18.2. Zeit, die Fragen zu beantworten: Wolfgang Mückstein (Grüne)

Resümee Vebers: "Jetzt ist Schluss mit der Pandemie."

Und noch eine wichtige Frage stellen die Verfassungsrichter zum Schluss ihres Schreibens: Der VfGH ersucht um Auskunft, ob es richtig ist, dass es im Jahr 2021 weniger Covid-Tote, aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich gab. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.

Das Resümee von Chris Veber, der die VfGH-Fragen nun geleakt hat: “All diese Fragen wurden von Querdenkern, Schwurblern und ,bösen Rechten’ schon seit Beginn der Pandemie gestellt. Die Regierung hat sie unter tatkräftiger Beihilfe von Medien und willfährigen Experten beiseite gewischt. Damit ist jetzt Schluss. Dem VfGH muss die Regierung Rede und Antwort stehen. Ich glaube, die Beantwortung dieser Fragen beendet die Pandemie.

Hier finden Sie die Fragen der Verfassungsrichter im Originaltext: