
Impfpflicht und Prämien in Betrieben sind rechtlich gedeckt
Impfpflicht und Impfprämien, die der Dienstgeber vorgibt bzw. auszahlt, sind rechtlich gedeckt. Das erläuterte der Arbeiterkammer-Jurist Philipp Brokes. Unklar ist einstweilen noch, ob nach dem Gesundheits – und damit dem Impfstatus des Arbeitnehmers gefragt werden darf.
Immer wieder hört man aus Betrieben, dass sie von ihren Mitarbeitern verlangen, sich impfen zu lassen oder jenen, die sich impfen lassen, gar Impfprämien anbieten. Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer stellt am Sonntag im Ö1 „Journal um acht“ klar, dass aus rechtlicher Sicht nichts gegen solche Prämien sprechen würde. Rechtlich kenne er keinen Paragrafen, der eine solche Maßnahme verbiete.
Kündigungen sind rechtlich gedeckt
Im Umkehrschluss gilt auch, dass keine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vorliegen würde, wenn Mitarbeiter, der sich nicht impfen lässt, keine Prämie erhalten würde. „Der Impfstatus ist de facto keine Weltanschauung“, erklärte Brokes. Zum Thema Kündigungen von nicht geimpften Mitarbeitern erläuterte er, dass er dies für „menschlich völlig verwerflich“ halte, es rechtlich allerdings legitim sei. Vor Gericht würden diese Kündigungen jedenfalls halten.
Unklarheit herrsche noch darüber, ob Arbeitnehmer Fragen zu ihrem Gesundheitsstatus und damit auch zur Impfung beantworten müssen. Es hänge von der Berufsgruppe und den damit verbundenen Risiken ab, ob der Arbeitgeber Interesse an dieser Information haben dürfe. „Das Ergebnis einer solchen Interessensabwägung wird bei Gesundheits- und Pflegeberufen wohl anders ausfallen als etwa bei Büroangestellten oder Fernfahrern“, heißt es auf der AK-Website.
Kommentare
So etwas soll ein Jurist sein? Ein Arbeitgeber kann jederzeit eine Kündigung aussprechen. Eine Kündigung, die explizit wegen einer nicht vorhandenen Impfung ausgesprochen wird, ist ein verpöntes Motiv und damit sehr leicht anfechtbar. Außerdem ist dies auch eindeutig Diskriminierung von Menschen , die sich nicht mit einer unerprobten Gen-Therapie behandeln lassen wollen. Die AK macht offensichtlich auch bei dieser sehr bedenklichen Impfpropaganda mit.
Der Einsatz dieser experimentellen mRNA Impfstoffe, von denen man über Wirkung aber auch Schäden so gut wie nichts weiß, die sich noch lange im Versuchsstadium befinden, gehört eigentlich schon längst verboten!
Tagtäglich treten mehr Schäden an Geimpften auf und es kümmert weder die zuständigen Behörden, noch die Politik und schon gar nicht die sogenannte 4. Gewalt im Staat, die Medien!
Die Schweinegrippe Impfung wurde bereits nach 25 Verstorbenen im Zusammenhang mit der Impfung eingestellt! Dieser mRNA Impfstoff hat bereits mehrere 1000 Tote gefordert! Von den vielen Menschen mit bleibenden Gesundheitsschäden gar nicht zu reden! Sowohl bei den Verstorbenen als auch bei den gesundheitlich Geschädigten ist aber mit durchaus hohen Dunkelziffern zu rechnen!
Rosa hat Recht. Niemand sollte es sich gefallen lassen erpresst zu werden! Auch die Resolution des Europarat verbietet jeglichen Nachteil für Menschen die sich nicht impfen lassen können oder wollen.
Eine Impfpflicht mit nicht regulär zugelassenen Impfstoffen kann nicht “rechtlich gedeckt” sein!
https://de.m.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex
Wenn es doch das Höchstgericht Arbeiterkammer so entscheidet.
Die Gesetzeslage dürfte nur noch dekorative Bedeutung haben.