Immer wieder hört man aus Betrieben, dass sie von ihren Mitarbeitern verlangen, sich impfen zu lassen oder jenen, die sich impfen lassen, gar Impfprämien anbieten. Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer stellt am Sonntag im Ö1 „Journal um acht“ klar, dass aus rechtlicher Sicht nichts gegen solche Prämien sprechen würde. Rechtlich kenne er keinen Paragrafen, der eine solche Maßnahme verbiete.

Kündigungen sind rechtlich gedeckt

Im Umkehrschluss gilt auch, dass keine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vorliegen würde, wenn Mitarbeiter, der sich nicht impfen lässt, keine Prämie erhalten würde. „Der Impfstatus ist de facto keine Weltanschauung“, erklärte Brokes. Zum Thema Kündigungen von nicht geimpften Mitarbeitern erläuterte er, dass er dies für „menschlich völlig verwerflich“ halte, es rechtlich allerdings legitim sei. Vor Gericht würden diese Kündigungen jedenfalls halten.

Unklarheit herrsche noch darüber, ob Arbeitnehmer Fragen zu ihrem Gesundheitsstatus und damit auch zur Impfung beantworten müssen. Es hänge von der Berufsgruppe und den damit verbundenen Risiken ab, ob der Arbeitgeber Interesse an dieser Information haben dürfe. „Das Ergebnis einer solchen Interessensabwägung wird bei Gesundheits- und Pflegeberufen wohl anders ausfallen als etwa bei Büroangestellten oder Fernfahrern“, heißt es auf der AK-Website.