„Wir haben versucht, an ihn ranzukommen, und hätten wir gewusst, dass er in U-Haft sitzt, hätten wir ihn anhören und dann abschieben können“, sagte die SPD-Politikerin am Monatg. und sie räumt ein: „Wir wissen inzwischen, dass es eine Fehlinformation gab.“

Mit Israels Zustimmung wäre Abschiebung möglich gewesen

Für die Angehörigen der beiden Getöteten, dem Liebespärchen Danny (19) und Ann-Marie (17), müssen diese Worte unfassbar schrecklich sein. Faser erklärt, man haben schon einmal versucht, den mutmaßlichen Täter abzuschieben. „Die Schwierigkeit da schien ja, dass er staatenlos war“, sagte Faeser. Nach ihren Worten wäre erst einmal ein Prozess mit dem Staat Israel und den palästinensischen Behörden notwendig gewesen. Rückführungen in die Palästinensergebiete hat es bisher nur in ganz wenigen Fällen mit Zustimmung Israels gegeben.

Falscher Ausweis rutschte in die Akte des Staatenlosen

Zuvor war bekannt geworden, dass in die Akte, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Ibrahim A. anlegte, fälschlicherweise ein Ausweis aus Syrien von einer anderen Person gelangt sein soll. Daher sei das Bamf zwischenzeitlich davon ausgegangen, dass der Mann ein staatenloser Palästinenser aus Syrien sei, berichtete “Bild”.