Das aktuell in österreichischen Kindergärten geltende Kopftuchverbot fällt mit Ende August im ganzen Land. Die Regelung aus der Zeit der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung seie “nicht mit der Bundesverfassung vereinbar”, so hieß es aus dem Kanzleramt.

Efgani Dönmez: "Hamas-Ideologie"

Dass nun mitten in Österreich Mädchen im Alter von vier oder fünf Jahren wieder dazu gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen, werten nicht wenige als weiteren Kniefall vor dem politischen Islam. So auch der ehemalige Nationalratsabgeordnete Efgani Dönmez (erst Grüne, dann ÖVP). Er sieht in der Entscheidung des Höchstgerichts “Hamas-Ideologien” wieder.

Kopftuch stehe für Sexualisierung im Kindesalter

Das islamische Kopftuch ist ein Zeichen der Unterdrückung von Frauen und steht durchaus für eine Sexualisierung im Kindesalter, attestiert der Wiener Freiheitliche Maximilian Krauss. „Diese Maßnahme hat dem Schutz der Kleinsten gedient. Durch die Aufhebung der 15a-Vereinbarung sind sie nun wieder radikal-islamistischer Willkür ausgesetzt, die weder der Integration dient noch österreichischen Werten entspricht.“

Und auch die Wiener Stadtpolitik nimmt er ins Gebet:
„Ich erinnere daran, dass Bildungsstadtrat Wiederkehr noch vor gut einem Jahr für ein Verbot von Kreuzen an Halsketten in den Kindergärten und Schulen war, obwohl dies ein Zeichen unserer christlichen Werte ist. Seiner Logik folgend, hätten die Wiener NEOS sich gegen die 15a-Vereinbarung stemmen müssen“, sagt Krauss.

Rechtsweg noch nicht beschritten

Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. Für die Kindergärten sind die entsprechenden Landesgesetze (außer in Salzburg und Tirol) dagegen noch in Kraft. Mangels eines bisher bekannt gewordenen Falls eines Kopftuch tragenden Mädchens im Kindergarten wurde der Rechtsweg auch noch nicht beschritten.

In seiner knappen Stellungnahme geht der Verfassungsdienst aber davon aus, dass die durch die Vereinbarungsbestimmung “geforderten landesgesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls ebenso vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben werden” würden. “Der Unterschied zwischen der aufgehobenen Gesetzesbestimmung und der fraglichen Vereinbarungsbestimmung liegt lediglich in der betroffenen Altersgruppe.”

Soll das Kopftuch in Kindergärten verboten werden?