Der Staatsanwaltschaft war es nicht möglich gewesen, einen unmittelbaren oder indirekten Tatbeitrag nachzuweisen. Zwar war der Angeklagte bei mehreren Dschihadisten-Treffen anwesend gewesen und hielt mit dem späteren Täter Kontakt über Instagram und Telegram, und besuchten dieselbe Moschee im achten Bezirk.

Gemeinsam mit seinem Bruder, gegen den auch ermittelt wird, habe er sich der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen und teilte mit Gleichgesinnten Propagandamaterial in Form von Videos, und Bildern, was er nun vor Gericht auch zugab. Nach dem Attentat habe er sein Handy auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt und es zudem im Keller versteckt. Nachdem es die Fahnder dennoch fanden, weigerte er sich, den Zugangscode bekannt zu geben. Es wird vermutet, dass er noch am Tag des Anschlags mit dem Mörder in Kontakt stand.

Angeklagter war vorbestraft und wirkt geläutert

Seitdem habe der Bursche an mehreren Deradikalisierungsmaßnahmen teilgenommen – mit Erfolg, wie die damit beauftragten Vereine vor Gericht aussagten: Er habe alle Termine eingehalten, eine Lehrstelle als IT-Techniker gefunden und sich dabei gegen zahlreiche Mitbewerber durchgesetzt. Die Betreuung verlaufe „bilderbuchmäßig“, sagte der Bewährungshelfer voll des Lobes.

Somit blieb das Urteil für den bisher unbescholtenen Burschen unter der angedrohten Strafe von fünf Jahren: Es wurden nur zwölf Monate Haft verhängt, zwei davon unbedingt, unter Setzung einer dreijährigen Probezeit.

Beim Attentat im November 2020 in der Wiener Innenstadt waren vier Menschen ermordet und weitere 23 verletzt worden. Der Täter wurde von den Polizeikräften erschossen.