Bei Jugendlichen könne die Strafe halbiert werden. Bedeutet bei einem Verstoß gegen die Impfpflicht aber noch immer noch immer bis zu 180 €. Die Opposition stimmte gegen die Mindeststrafen. Die FPÖ bezweifelte, dass man mit dieser Regelung mehr Mitwirkung bei den Maßnahmen erzielen werde. Und auch die Neos zeigen sich skeptisch. Denn es geht schließlich nicht nur um die Einhaltung der Impfpflicht, sondern auch um Strafen betreffend Maskenpflicht, Betretungsverboten, Ausgangsbeschränkungen und Verboten von Zusammenkünften.

Das sind die Strafen der Corona-Gesetze

Wie sehen die vorgesehenen Corona-Strafen aus? Privatpersonen, die entgegen den Bestimmungen Orte betreten, deren Betreten untersagt ist oder Verkehrsmittel benutzen, deren Benützung untersagt ist, sind mit Geldstrafen bis zu 1450 € zu bestrafen. Mindestens 145,50 € werden bei Verstoßen gegen ein Betretungsverbot also nun fällig.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung oder Betreten einer Einrichtung ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises bringt eine Maximalstrafe von 1000 € mit sich.

Betreten Sie zum Beispiel Orte, ohne die festgelegten Voraussetzungen oder Auflagen – wie beispielsweise das Tragen einer Mund- und Nasenschutzmaske oder die 2G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen, droht Ihnen eine maximale Geldstrafe bis zu 500 €. Der Besuch bei der Fußpflege ohne “2G-Nachweis” oder gegebenenfalls eines Tests, kostet also mindestens 50 €.

Zudem sind Personen die gegen Ausgangsregelungen verstoßen mit Geldstrafe bis zu 1450 € zu bestrafen. Macht 145 € für den verbotenen Spaziergang.

Übrigens sind Personen, die den vorgeschriebenen Mindestabstand zu nicht in ihrem Haushalt lebenden Personen nicht einhalten, mit bis zu 90 € zu bestrafen.

Verstöße gegen Impfpflicht sollen teuer werden

Wie bereits vom eXXpress berichtet, will der Staat generell alles andere als zimperlich vor allem gegen Impfverweigerer vorgehen: So müssen Personen, die sich nicht impfen lassen, ab dem Stichtag des 15. März 2022 mit Strafen von bis zu 600 Euro alle drei Monate rechnen. Die Höchststrafe beläuft sich auf 3600 Euro. Mit den nun festgelegten Mindeststrafen also 60 bis 360 Euro.

Haben Sie schon einmal gegen ein Corona-Gesetz verstoßen?