Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes würde auch die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht beinhalten. Diese greift vermutlich ebenfalls ab Mittwoch.

Ein Inkrafttreten hängt laut einer Sprecherin des Arbeitsministeriums allerdings davon ab, wann das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Laut Gesetz tritt dieses am Tag nach der Verkündung in Kraft. Man rechne spätestens am Mittwoch damit, sagte die Sprecherin. Aus den Bundespräsidialamt hieß es, dass vorbehaltlich der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht vor Mitte nächster Woche mit einem In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes zu rechnen ist. Der Bundestag hatte die Neuregelung am Donnerstag beschlossen. Am Freitag stimmte auch der Bundesrat zu.

Sofern im Betrieb der physische Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zutritt zur Arbeitsstelel nur noch mit einem Impf-, Genesenen – oder tagesaktuellem Testnachweis (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Die Kontrolle soll täglich von Firmen durchgeführt werden. Im schlimmsten Fall droht die Kündigung, sofern man keinen Nachweis vorlegen will.

In Bussen, Bahnen oder in Deutschland startenden Flugzeugen sollen Passagiere, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen müssen. Bundesweit sollen zudem Beschäftigte und Besucher Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nur mit tagesaktuellem negativen Test betreten dürfen. Geimpfte oder genesene Beschäftigte können auch täglich Selbsttests machen oder zweimal pro Woche PCR-Tests vorlegen.