Das nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt nun auch schriftlich eine Corona-Auffrischungsimpfung, den vierten Stich, für Menschen ab 65 Jahren und Risikopersonen. Am Donnerstag wurde die aktualisierte Anwendungsempfehlung für die Corona-Schutzimpfung veröffentlicht. Eine allgemeine Empfehlung für einen vierten Stich für gesunde, immunkompetente Menschen im Alter von zwölf bis 64 Jahren haben die Experten noch nicht ausgesprochen – diese soll erwartungsgemäß im Herbst folgen.

Neue "niederschwellige" Impfkampagne im Herbst

Wenn die allgemeine Empfehlung für die Auffrischungsimpfung im Herbst kommt, will die Bundesregierung laut Gesundheitsministerium auch erneut eine “niederschwellige” Impfkampagne in Betrieben, Vereinen, etc. starten. Alle Bürger sollen auch wieder per Brief über die Auffrischungsimpfung informiert werden, kündigte das Ministerium am Donnerstag an.

In der aktualisierten Anwendungsempfehlung wird eine Auffrischungsimpfung (vierter Stich) für “Personen ab 65 Jahren und Risikopersonen ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen und/oder bei denen Umstände gegeben sind, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 bedingen können, oder bei denen ein kürzerer Impfschutz zu erwarten ist”, empfohlen. Die Impfung soll “frühestens vier Monate, besser aber erst sechs Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (dritte Impfung) oder nach einer (PCR-bestätigten) Infektion” erfolgen.

Rauch will nicht auf Zulassung eines Variantenimpfstoffes warten

“Gemeinsam mit den Ländern sprechen wir jetzt besonders die Über-65-Jährigen an, um sie von einer Auffrischungsimpfung überzeugen”, meinte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung. Die Zulassung eines Variantenimpfstoffes soll ausdrücklich nicht abgewartet werden. “Die derzeit verfügbaren Impfstoffe sind weiterhin hoch effektiv in der Vermeidung von Hospitalisierungen, Komplikationen und schweren Krankheitsverläufen”, hält das NIG in seiner aktualisierten Anwendungsempfehlung fest. Kindern unter fünf Jahren empfiehlt das NIG nach wie vor keine Impfung.

Das NIG wies in der Empfehlung auch darauf hin, dass die Infektion mit einer Omikron-Variante andere immunologische Eigenschaften hat als Infektionen mit vorangegangenen Virusvarianten. Eine Infektion mit BA.1 oder BA.2 führt zu keiner anhaltenden und belastbaren Immunität, sodass kein guter Schutz gegen eine neuerliche Infektion mit den derzeit vorherrschenden Varianten (BA.4, BA.5) besteht. Deshalb ersetzt eine durchgemachte Infektion jeglicher Variante keine Impfung in der Grundimmunisierung mehr und auch neutralisierende Antikörper haben keine Relevanz für die Impfempfehlung. Kam es zu mehreren Infektionen, so wird der Impfabstand ab der letzten Infektion gerechnet.