Mit aller Kraft stemmt sich Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) gegen einen Rücktritt. Doch mit dem heutigen Tag wird der Druck auf den Stadtchef noch einmal viel größer. Die Wiener FPÖ wandte sich mit einer Sachverhaltsdarstellung einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft.

Was war passiert?

Im Rahmen einer Pressekonferenz führte Michael Ludwig aus, dass seine Stadt Wien der Wien Energie ein Darlehen in der Höhe von 700 Millionen Euro gewährt habe.

Darüber hinaus hat der amtsführende Stadtrat Peter Hanke (ebenfalls SPÖ) erklärt, dass die Stadt Wien am 29.8.2022 bereits 700 Millionen Euro tatsächlich als Sicherheit bereitgestellt habe. Den Gemeinderat informierte man über diese Summen nicht.

“Ein noch größeres Erfordernis zur Einberufung einer Gemeinderatssitzung als die offensichtlich dramatischen Entwicklungen und insbesondere die Darlehensvergabe der Stadt Wien von kolportierten EUR 700 Millionen (in Worten: siebenhundert Millionen) war bis jetzt kaum vorstellbar”, konstatiert die FPÖ in ihrer Darstellung.

Informierten die Winer nicht - Bürgermeister Ludwig und Stadtrat Peter Hanke

Vorwurf: "Missbrauch der Amtsgewalt"

“So ergibt sich der Verdacht, dass Michael Ludwig als Bürgermeister der Stadt Wien, somit als Beamter, mit dem Vorsatz, den Wiener Stadtsenat in seinem Recht auf Beschluss über Mittelverwendungen bei dringlichen Fällen zu schädigen, seine Befugnis, im Namen der Stadt Wien in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch wissentlich missbraucht hat, dass er 700 Millionen Euro für eine Sicherheit der Wien Energie zur Verfügung gestellt hat, obwohl er wusste, dass er in der Sache nach der Arbeitsverteilung sachlich nicht zuständig war und dadurch das Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig gemacht hat”, heißt es weiter.

Strafdrohung: Bis zu zehn Jahren Haft

Die Strafdrohung hat es in sich: So sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren für den „schlichten Missbrauch der Amtsgewalt“ vor. Bis zu zehn Jahren Freiheitstrafe sind möglich, wenn etwa der herbeigeführte Schaden einen Betrag von 50.000 Euro übersteigt.

Die Sachverhaltsdarstellung