“Alle sechs Jahre wählen die Österreicherinnen und Österreicher ihr Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten. Verantwortlich für die Planung und Durchführung der Wahl ist die Bundesregierung, die sich nun mit dem 9. Oktober auf einen Wahltermin festgelegt hat”, erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA

Bundeskanzler und Vizekanzler wollen fairen Wahlkampf

“Ich wünsche den Kandidatinnen und Kandidaten einen guten und fairen Wahlkampf und alles Gute.”, sagt der Kanzler. Dessen “Vize” Werner Kogler (Grüne) mahnte zur Fairness: “Als Vizekanzler möchte ich an die Kandidat:innen appellieren, einen respektvollen und fairen Wahlkampf zu führen. Und ich möchte die Wählerinnen und Wähler dazu aufrufen, von ihrem Wahlrecht gebraucht zu machen. Denn wie viele ihre Stimme abgeben, macht einen Unterschied für die Stärke der Demokratie und der Republik.

Bundeswahlbehörde beginnt mit Vorbereitung der Wahl

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), dessen Ressort für die Durchführung der Wahl zuständig ist, sagte, “das Innenministerium als Bundeswahlbehörde und seine Expertinnen und Experten haben bereits mit den Vorbereitungen für die Durchführung der Wahl begonnen.”

Wahltermin von Bundesregierung festgelegt

Die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten durch Verordnung ist Angelegenheit der Bundesregierung. Die Wahl ist im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates auszuschreiben, der Termin muss im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Der Stichtag ist in der Regel der 61. Tag vor dem Wahltag. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein, ein allfälliger 2. Wahlgang hat vier Wochen nach dem 1. Wahlgang stattzufinden.