In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen – außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.

Neue regeln beim Absonderungsbescheid

Zu beachten ist laut Gesundheitsministerium, dass man sich mit dem Ende der Quarantäne und dem folglichen Wegfall der Absonderungsbescheide ab dem morgigen Montag aktiv krankschreiben lassen muss, wenn man Corona hat. Bisher war es so, dass man bei einem positiven Coronatest einen Absonderungsbescheid bekommen hat, mit dem man automatisch krankgeschrieben war. Nunmehr muss man selbst aktiv werden und zum Arzt gehen oder eben zum Telefon greifen, um einen Krankenstand antreten zu können. Die Ärztekammer hätte unterdessen gerne die Möglichkeit, auch Corona-Infizierte ohne Symptome krankzuschreiben.

Hätte sich eine andere Lösung gewünscht: Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart

Asymptomatische Patienten in die Arbeit zurückgedrängt

“Wir fordern eine Krankschreibung unter der Diagnose Covid, die derzeit nicht möglich ist. Dann kann man die symptomatischen wie auch die asymptomatischen Patienten in den Krankenstand schicken”, meinte Ärzte-Präsident Johannes Steinhart im “Kurier” (Sonntag-Ausgabe). Steinhart denkt dabei etwa an vulnerable Gruppen: “Risikopatienten gehören nicht schnell wieder in die Arbeit, sondern möglichst schnell behandelt. Zudem wollen wir nicht, dass sich Asymptomatische durch diese Aufhebung der Quarantäne dazu gedrängt fühlen, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren.”