Sie sind nicht nur Geschmackssache, sie werden immer häufiger zum Problemfall: Chillige Jogging- und Trainingshosen haben längst die Klassenzimmer an unseren Schulen erobert, Burschen und Mädchen scheinen aus dem bequemen Schlabber-Look kaum noch heraus zu kommen. Doch nicht allen gefällt das. An einer Mittelschule in Wermelskirchen (D) vollstreckt die Schulleitung jetzt eine Kleiderordnung, die sie bereits vor vier Jahren erlassen, jedoch nie umgesetzt hatte. Ab sofort gilt striktes Jogginghosen-Verbot.

“Wir möchten unsere Schüler dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum Chillen verleitet”, schrieb die Schulleitung. Für die Vorbereitung auf das Berufsleben sei eine Abkehr von der Jogginghose wichtig. Egal, ob Adidas oder Puma, ob Nike oder No Name – wer künftig im Schlabber-Look erscheint, soll für einen Tag vom Unterricht ausgeschlossen und nach Hause geschickt werden.

Die Eltern- und Schülervertreter halten dies für völlig überzogen. “Man muss sich fragen, ob eine Jogginghose wirklich den Schulfrieden gefährdet und einen Ausschluss rechtfertigt”, sagt Julius Lachmann, Vorstandsmitglied in der Landesschülervertretung.

Verbot des Schlabber-Looks steht auf wackeligen Beinen

Juristisch steht das Jogginghosen-Verbot laut Experten ohnehin auf dünnem Eis. Aus dem Schulministerium heißt es, dass das Erscheinungsbild eines Schülers grundsätzlich seine persönliche Angelegenheit sei, die durch das Grundgesetz geschützt werde. Eine zwangsweise Einführung einer Kleiderordnung sei nicht möglich. Schulen könnten maximal Empfehlungen erlassen.

Auch Beate Schulte, Fachanwältin für Schulrecht, hält die Maßnahme von Wermelskirchen für unverhältnismäßig. Gegenüber der deutschen Presseagentur (dpa) vertrat sie ebenfalls die Auffassung, dass die Schulkonferenz ausdrücklich nur Empfehlungen aussprechen könne. Eltern könnten gegen das Jogginghosen-Verbot jederzeit Beschwerde bei der Schulaufsicht einlegen.

Der Verband Bildung und Erziehung hatte bereits 2016 mitgeteilt, dass Schulen den Schlabber-Look nicht verbieten könnten. Auch für Schüler gelte “das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit”.

Schul-Look anno 2023: Jogginghose, Sneaker.

Soll Schülern das Tragen von Jogginghosen verboten werden?