Der Fall ist außergewöhnlich, der Teufel steckt im Detail: Einer Kärntnerin (53) drohen jetzt bis zu drei Jahre Haft wegen grob fahrlässiger Tötung. Obwohl sie um ihre Corona-Erkrankung wusste, ignorierte die Angeklagte den behördlichen Absonderungsbescheid und missachtete die verordnete Isolation. Wie gewohnt, pflegte sie Kontakte zu ihrer unmittelbaren Nachbarschaft in einem Mehrparteienhaus.

Dazu gehörte auch ein Kärntner (69), der sich offenbar im Stiegenhaus bei der erkrankten Nachbarin ansteckte. Nachdem es ihm Tag für Tag schlechter ging, verstarb er an Covid 19. Doch ist hierfür tatsächlich die Angeklagte verantwortlich?

“Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit”, stellte ein Virologe im Auftrag der Staatsanwaltschaft in seinem Gutachten fest. Der Stamm an Corona-Viren beim Todesopfer seien ident mit denen seiner Nachbarin gewesen. Sie habe ihn angesteckt, trotz Kontaktverbot und im Wissen um ihre Erkrankung.

Neben dem Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung hat die Justiz die Kärntnerin auch wegen Gemeingefährdung angeklagt. Der Prozess findet am 23. Februar in Klagenfurt statt.