Offenbar setzte Eva Kaili (44) in diesen Tag all ihre Hoffnungen. Dementsprechend groß war auch die Enttäuschung. Das zuständige Gericht entschied gestern auf die Verlängerung der U-Haft, und die gefällt der Luxus-verwöhnten Griechin Eva Kaili so gar nicht. Die in den EU-Schmiergeld- und Korruptionsskandal „Katar-Gate“ verwickelte sozialistische Politikerin möchte zurück in die Freiheit, aber so schnell wird das nicht gehen. Zumindest ein Monat soll sie noch in U-Haft bleiben.

Verletzung der Menschenrechte: Sie kann sich nicht aufwärmen und nicht mit sich beschäftigen

Für die Anwältin von Kaili Grund genug, sich nun öffentlich über die Zustände in dem belgischen Gefängnis zu beschweren. Wie „greekreporter“ berichtet, wird ihre Mandantin dort angeblich wie im Mittelalter gehalten. Die Advokaten orten sogar eine Verletzung der Menschenrechte. Ihre Mandantin sitzt zwischen den Verhören in Einzelhaft, könne sich nicht aufwärmen und nicht um sich selbst kümmern. Was auch immer das genau heißen mag. Außerdem führten sie an, dass Eva Kaili Mutter eines 22 Monate alten Kindes sei.

Gegen die Verlängerung kann innerhalb von 24 Stunden Berufung eingelegt werden

Zumindest bekam Kaili die Chance gegen die Verlängerung der U-Haft in Berufung zu gehen. Die müsse innerhalb von 24 Stunden eingereicht werden. Einen diesbezüglichen Bescheid gäbe es dann nach 15 Tagen. Damit wäre dann auch schon die Hälfte der verlängerten U-Haft um. Ob die Anwälte davon Gebrauch machen, ist noch unklar. Vorerst bleibt Kaili jedenfalls wo sie ist, nämlich im Gefängnis.