Im Jahr 2013 floh er aus seiner Heimat Afghanistan, 2015 kam Khudai R., heute 23 Jahre alt, nach Deutschland. Damals war R. selbst noch ein Teenager und hatte schreckliche Dinge erlebt. Doch anstatt diese Erlebnisse in sicherer Umgebung zu verarbeiten und sich eine vielversprechende Zukunft aufzubauen, wählte der junge Asylwerber einen anderen Weg: Er machte seine neue Heimat zum Tatort und verging sich an jungen Mädchen – und das wiederholt. Mehrfach kam er dafür nun auch vor Gericht – doch seiner Strafe merkt man das nicht an. Beim zweiten Urteil bekam der junge Asylwerber erneut eine Bewährungsstrafe, eine “allerletzte Chance”, wie der Richter betonte.

Fall 1: Mehrmalige Vergewaltigung eines lernbeeinträchtigten Mädchens (11) im Jahr 2018

Zum ersten Mal straffällig wurde Khudai R. drei Jahre nach seiner Ankunft in Deutschland: Im September 2018, knüpfte der damals 20 Jahre alte junge Mann in Langenhagen in Niedersachsen über soziale Medien Kontakt zu einem erst 11 Jahre alten Mädchen. Bei mehreren Treffen missbrauchte er das lernbehinderte Kind schwer, und reichte es auch noch an zwei afghanische Komplizen weiter. Aufgedeckt wurden diese Gräueltaten erst, als sich die traumatisierte Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin wandte. Es folgten eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs und ein Prozess im Februar 2020, bei dem Khodai R. trotz der Schwere seiner Vergehen mit weniger als einem “blauen Auge” davonkam.

Der Richter am Landesgericht Hannover meinte damals dazu: “Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“, doch die Folgen gestalteten sich seinem Urteil nach zufolge in Form von zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung. So verließ Khudai R. den Gerichtssaal als freier Mann.

Fall 2: Übergriff auf schlafendes Mädchen (13) in deren Elternhaus

Hätte der Richter gewusst, dass Khudai R. noch vor seinem ersten Prozess den Grundstein für seinen zweiten legen würde, hätte das Urteil womöglich anders ausgesehen – aber vielleicht auch nicht, wenn man die weiteren Geschehnisse beleuchtet: Im Januar 2020, nur einen Monat vor seinem ersten Prozess, schlug Khudai R. wieder zu. Der Tatort: das Kinderzimmer eines jungen Mädchens (13) in einem Dorf bei Gießen in Hessen. Wie die “Gießener Allgemeine” berichtet, schlief das Mädchen tief und fest, als R. sich leise Zugang in ihr Zimmer verschaffte und sich an ihr verging: Er fasste das Mädchen im Intimbereich an.

Im Sommer 2021 folgte der nächste Prozess, am 28. Juli 2021 verurteilte der Richter den Afghanen zu einem Jahr und acht Monaten Haft – drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Schuldspruch sei eine “letzte Chance”. Als “mildernde Umstände” wurde den dem Sexualstraftäter sein Geständnis und seine vermeintliche Integration zugute gehalten.

Kann Khudai R. abgeschoben werden?

Der Fall Khudai R. sorgte in Deutschland für große Empörung, der Ruf nach Abschiebung wurde mehrmals laut. Dies stand bislang nicht im Raum, doch könnte noch zum Thema werden. Nach Paragraf 54 des deutschen Aufenthaltsgesetzes kann ein Sexualstraftäter ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr grundsätzlich abgeschoben werden. Sollte das zweite Urteil vom 28. Juli rechtskräftig werden, könnten die Behörden aktiv werden, eine Ausweisung von Khodai R. verfügen.