Dem Ministerium würden hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Twitter gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen habe. Es handle sich um ein bußgeldbewehrtes systemisches Versagen im Beschwerdemanagement der Anbieterin handelt.

"Systemisches Versagen" bei Twitter

Twitter ist nach dem NetzDG verpflichtet, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden von Nutzern über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten. So müsse die Plattform unter anderem unverzüglich von einem gemeldeten Inhalt Kenntnis nehmen, prüfen, ob dieser rechtswidrig im Sinne des NetzDG ist, und einen rechtswidrigen Inhalt, unter Beachtung der gesetzlichen Frist von regelmäßig sieben Tagen löschen oder den Zugang zu ihm sperren, erklärt das deutsche Justizministerium.

Dabei habe Twitter “systemisch versagt”, was der Plattform des US-Milliardärs Elon Musk nun ein Bußgeldverfahren eingebracht.