Man spannt dem anderen eben nicht die Frau aus. Bei Ehe Nr. 5 hätte man das irgendwie schon wissen können. Wie streng die Gesetze aber dahingehend in Südkorea sind, konnte der deutsche Altkanzler Gerhard Schröder (77, SPD) ja wirklich nicht erahnen. Jetzt weiß er es – und muss dem Ex-Ehemann seiner Ehefrau Soyeon Schröder-Kim (53) 22.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Denn dazu verurteilte ihn nun ein Familiengericht in Seoul.

Gerhard Schröder und seine Ehefrau Soyeon sind gerne in Österreich. Im Februar 2019 besuchten sie den Wiener Opernball ...Foto: APA

Die Vorgeschichte: Der ehemalige Ehemann Soyeon’s, ein angesehener Schönheitschirug, hatte Gerhard Schröder geklagt. Die Begründung: Er habe sich im Novemver 2017 von seiner damaligen Gattin einvernehmlich scheiden lassen. Allerdings unter der Bedingung, dass sie sich umgehend von Schröder trennt. Doch dem war nicht so: Im Mai 2018 heirateten die beiden sogar! Für den Ex-Ehemann ein absoltues No-Go – in Südkorea gilt Ehebruch noch immer als ehrenrührig. Also verklagte er Schröder auf 100 Millionen Won (rund 73.000 Euro). Jetzt sprach ihm das Gericht ein Drittel der geforderten Summe zu.

... und im Sommer 2018, kurz nach ihrer eigentlich "verbotenen" Hochzeit, die Salzburger Festspiele.Foto: APA