Der tragische Unfall in Berlin hatte für heftige Diskussionen um die Blockaden der “Letzten Generation” geführt: Am 31. Oktober vergangenen Jahres war eine Radfahrerin (44) gestürzt und von einem Betonmischer überfahren worden. Wenig später starb sie im Spital.

Die Berufsfeuerwehr, die in Berlin auch die Rettung stellt, beklagte später, zu spät am Unfallort gewesen zu sein, weil ihr Einsatzfahrzeug im Stau gestanden habe. Verursacht durch Klima-Chaoten, die sich auf die Fahrbahn geklebt hatten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen Mitglieder der “Letzten Generation”. Die entscheidende Frage: Wäre das Unfallopfer zu retten gewesen, wenn die Einsatzkräfte schneller am Unglücksort gewesen wären?

Nein, sagte jetzt die Ermittlungsbehörde und stützte sich dabei vor allem auf die Aussagen der Notärzte, die schließlich vor Ort waren. Die Kopfverletzungen der Frau waren derart schwerwiegend, dass sie nicht mehr hätte gerettet werden können. “Sie wäre auch so gestorben”, hieß es. Die Klimaaktivisten seien also für den Tod der Radfahrerin strafrechtlich nicht verantwortlich.

Nur Anklage wegen Nötigung gegen Klima-Aktivisten

Ganz ungeschoren aber sollen die Klima-Chaoten nicht davonkommen. Die Aktivisten sollen wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt werden. Sie werden sich vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten müssen, wo bislang alle Verfahren wegen Nötigung gegen Mitglieder der “Letzten Generation” mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe endeten.