Die Verordnung soll am Donnerstag den Hauptausschuss des Nationalrats passieren. Darin werden klare Regeln definiert – dort wo bisher noch Unklarheit herrschte. So wird die Aussetzung der Ausgangsregeln für Ungeimpfte verlängert. Diese treten nun erst zu Neujahr um Mitternacht wieder in Kraft. Es muss also niemand am 1. Jänner um 0.01 Uhr mit Strafen rechnen.

Dennoch appelliert die Politik, eher im kleinen Kreis den Jahreswechsel zu feiern. Und die Verordnung sieht das auch nicht anders vor: so dürfen auch Ungeimpfte bis inklusive dem Neujahrstag an Zusammenkünften von nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnehmen.

22 Uhr Sperrstunde auch bei privaten Feiern

Brisant: Die Sperrstunde um 22 Uhr gilt auch für private Feiern. Dann nämlich, wenn mehr als zehn Personen an der Party teilnehmen. Zudem müssen alle Anwesenden einen 2G-Nachweis erbringen, berichtet „heute“ vorab. Länger feiern dürfen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Sie brauchen generell keinen 2G-Nachweis.

Ich feiere Silvester