Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge auf eine Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts verständigt. Wer zu einer antisemitisch, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierten Straftat verurteilt worden ist, kann demnach kein deutscher Staatsangehöriger werden. Das soll auch bei geringfügigen Gesetzesverstößen gelten. Der CDU-Innenexperte Mathias Middelberg unterstrich gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Diese Nachschärfung im Staatsangehörigkeitsrecht ist wichtig, um künftig die Einbürgerung von Antisemiten oder Rassisten zu verhindern.“

„Existenz des Staates Israel ist deutsche Staatsräson“

Damit wolle die Koalition Konsequenzen „aus den unerträglichen antisemitischen Ausschreitungen“ im Mai ziehen, sagte Middelberg. „Wenn die Existenz des Staates Israel deutsche Staatsräson ist, muss das in jedem Fall im Einbürgerungsrecht erkennbar sein.“

Während der erneuten Eskalation des Nahost-Konfliktes hatte es im Mai in mehreren deutschen Städten propalästinensische Demonstrationen gegeben, bei denen auch antisemitische Parolen skandiert worden waren. Anschließend hatten verschiedene Politiker Konsequenzen eingemahnt. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte darüber hinaus gefordert, arabischstämmige Zuwanderer stärker für „diese ganz besondere Bedeutung (von) Deutschlands Verhältnis“ zu Juden zu sensibilisieren.