Bis zu 330 Euro Strafe müssen Eltern zahlen, weil sie die Kinder nicht in die Schule schickten. Betroffen sind Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder zuhause unterrichteten – und von denen die Kinder dann aber nicht zur Externistenprüfung antraten und bei dieser durchfielen. In diesem Fall ist ein weiteres Jahr im häuslichen Unterricht nicht mehr erlaubt.

„Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die betroffenen Erziehungsberechtigten Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht und führten darin Themen insbesondere betreffend das Kindeswohl und Prüfungssituationen ins Treffen. Weiters gaben sie an, eigene Entscheidungen über die Bildung der Schulkinder treffen zu wollen“, heißt es vom Landesverwaltungsgericht OÖ.

Eltern werden berufen

In drei solcher Fälle wurde nun ein Urteil gesprochen. Die Folge: Geht das Schwänzen weiter, gehen auch die Strafen weiter. „Die drei aktuellen Entscheidungen sind richtungsweisend, da sie Präzedenzentscheidungen darstellen, nach denen sich auch die Judikatur in Zukunft richtet“, heißt es vom Gericht. Die betroffenen Eltern werden nun vor das Verfassungsgericht ziehen.

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