Die Aktionen am 21. und 28. November erfüllten zweifelsohne den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Kein Wunder: Die vier Klima-Spinner, die heute als erste Aktivisten der Letzten Generation vor einem österreichischen Gericht stehen, haben Ende November die Abfahrt Hafenstraße der A7 im Linzer Stadtgebiet mit ihrer Kleberei blockiert und den Frühverkehr zum Erliegen gebracht.

350 Euro Verwaltungsstrafe kassierten sie dafür. Wegen des besagten öffentlichen Ärgernisses und wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Wie immer hatten es die Klima-Chaoten versäumt, ihre Aktion anzumelden

Es sind vergleichsweise harmlose Strafen. In Deutschland wurden längst namhafte Rädelsführer der Letzten Generation strafrechtlich abgeurteilt – wenn auch nur zu Geldstrafen. Üblich ist im Nachbarland Bayern inzwischen sogar, bekannte Chaoten vor geplanten Störaktionen in Präventivhaft zu nehmen.

Österreich noch auf Kuschelkurs gegen Letzte Generation

Davon ist Österreich noch weit entfernt, hier setzt die Exekutive eher auf Deeskalation, manche sprechen auch von einem Kuschelkurs gegenüber der Letzten Generation. Der Prozess vor dem Landesverwaltungsgericht ändert daran nichts.

Die Klima-Kleber hoffen auf Einsicht der Richter, wollen sich mit einem rechtfertigenden Notstand zur Wehr setzen. Was jedoch kaum verfangen dürfte. Das Verwaltungsrecht interessieren auch vermeintlich noch so hehre politische Gründe für ein Vergehen nicht. Es urteilt rein objektiv. Da dürfte es eigentlich keine zwei Meinungen geben.

Das war's: Abtransport von entklebtem Klima-Chaoten
350 Euro Verwaltungsstrafe mussten die Klima-Kleber bezahlen