Die Behörden ermitteln wegen Störung öffentlicher Betriebe und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Vorausgegangen waren mehrere Attacken auf Anlagen einer Raffinerie. Dabei sei unter anderem die Ölzufuhr unterbrochen worden.

Es drohen auch Haftstrafen

Wie “Tichys Einblick” berichtet, müssen die Klimaextremisten nun mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 rechnen. Der besagt, dass die Bildung einer kriminellen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird. Es müsse eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen, um diesen Tatbestand zu erfüllen. Auch Unterstützern solcher Vereinigungen drohen Geld oder Freiheitsstrafen.

Haben Sie Verständnis für die ``Klima-Aktivisten``