Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, jedenfalls sicherzustellen, dass für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte, wie insbesondere den zuletzt eingesetzten Untersuchungsausschuss, die notwendigen Akten- und Datenbestände, etwa in Sicherungskopien, aufbewahrt werden. Freilich werden dienstlich relevante Schreiben ohnehin via elektronischem Akt archiviert.

Letzteres alleine war Krainer nicht genug. Er sah in einer Pressekonferenz Donnerstagvormittag die “wahrscheinlich größte Datenvernichtung der Zweiten Republik” in Vorbereitung. Worum es genau geht: Laut einem der SPÖ vorliegenden Schreiben des Generalsekretärs im Kanzleramt Bernd Brünner, soll am 10. November das E-Mail-Postfach der Bediensteten des Ressorts gelöscht werden. Davon ausgenommen sind nur Nachrichten des vergangenen Jahres sowie solche, die von den Mitarbeitern aufbehalten werden wollen.

Dienstliche Kommunikation bleibt aber erhalten

Da der U-Ausschuss erst einige Tage danach mit der Aktenanforderung beginnen kann, würden so für Krainer wichtige Informationen dem Gremium vorenthalten, wie er bei der Pressekonferenz ausführte. Ob das Vorgehen im Kanzleramt legal ist, konnte er nicht sagen, sei er doch kein Jurist: “Politisch geht es jedenfalls nicht.” Dies gelte umso mehr, als nach Informationen der SPÖ ähnliche Löschaktionen auch in anderen VP-geführten Ministerien wie Finanz- und Innenressort in Planung seien.

Dass dienstliche Kommunikation ohnehin in den elektronischen Akt wandert und somit erhalten bleibt, ficht Krainer nicht an. Für die parlamentarische Arbeit seien z.B. auch Kalender-Einträge von Bedeutung.

Brünner nahm Krainer auch persönlich ins Visier. Dieser sei nicht irgendwer sondern Teil des Projekts Ballhausplatzes gewesen, mit dem Kurz dereinst die Übernahme der Kanzlerschaft vorbereitet habe. Zudem sei er später des Kanzlers Kabinettschef gewesen. (APA)