Wenn die eigenen Kinder in Quarantäne müssen, sind auch die Eltern gefordert. Immer öfter ist nun zu hören, Eltern müssten sich  dann Urlaub nehmen ohne Sonderbetreuungszeit. Nun schaltete sich auch Arbeitsminister Martin Kocher ein und stellt klar: “Das ist falsch.”

Wenn die eigenen Kinder in Quarantäne sind, haben Arbeitnehmer nämlich “Anspruch auf Freistellung unter Entgeltfortzahlung”. Das folge aus dem Angestelltengesetz und dem allgemeines bürgerlichen Gesetzbuch. “Außerdem besteht ein zusätzlicher Anspruch auf Pflegefreistellung aus dem Urlaubsgesetz.”