Neben der 3G-Regelung für Seilbahnen wird mit der zweiten Phase des aktuellen Stufenplans im Après Ski eine 2G-Regelung (Geimpfte und genesene Besucher erhalten Zutritt – Wegfall von Testungen) eingeführt. D.h. generell gelten für Après-Ski-Lokale die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. Gleichzeitig ist es notwendig, auf regional unterschiedliche Corona-Zahlen eingehen zu können. Da örtliche Gegebenheiten, lokale Besonderheiten und epidemiologische Entwicklungen auf Gemeindeebene besser überblickt werden können, werden die Gemeindekompetenzen hierzu ausgeweitet. Daher wurde ein entsprechender Gesetzesantrag eingebracht, der gestern im Gesundheitsausschuss abgesegnet wurde.

Corona-Zahlen in Bundesländern unterschiedlich

„Die Corona-Zahlen entwickeln sich in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden sehr unterschiedlich. Das müssen wir im Hinblick auf die Wintersaison berücksichtigen. Wenn in einer Gemeinde verschärfte Maßnahmen notwendig sind, soll das nicht automatisch auch für alle anderen gelten müssen. Daher weiten wir die Kompetenzen auf Gemeindeebene aus. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können demnach selber Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festlegen“, so Köstinger. „Die Wintersaison ist ein entscheidender Faktor für unseren heimischen Tourismus, die betroffenen Betriebe und ihre Mitarbeiter. Nach dem Motto ‚Strenge Regeln, sicherer Winter‘ haben wir klare Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Saison geschaffen. Sollte es die Corona-Situation erfordern, müssen dort verschärfte Maßnahmen gesetzt werden, wo sie notwendig sind. Indem wir unseren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern das Instrument in die Hand geben, können Sie schnell und passgenau die Schritte setzen, die für die jeweilige Region am besten sind.“

Platter: "Es wird eine Wintersaison geben"

Landeshauptmann Platter hält fest: „Es wird eine Wintersaison geben – aber ohne Après Ski wie wir es von früher kennen. Um den Auswüchsen beim Après Ski, wie sie da und dort in der Vergangenheit zu beobachten waren, einen Riegel vorzuschieben, erhalten die Gemeinden nun per Gesetz ein Instrument dazu. Die Gemeinden können künftig die Öffnungszeiten des Après Ski-Betriebs individuell regeln. Das ist für eine Wintersaison, in der die Sicherheit von Einheimischen, Gästen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oberste Priorität hat, unerlässlich.“