Neben der bekannten Vorwürfe rollt das “profil” in seiner aktuellen Ausgabe auch einen weiteren Verdachtsmoment aus und konzentriert sich dabei auf SMS-Chats zwischen Chorherr und einem Immobilien-Investor von Anfang Jänner 2018 – also zu einem Zeitpunkt an dem Ermittlungsverfahren bereits angelaufen war. Demnach schrieb Chorherr am 8. Jänner 2018 an den Investor: “Gutes neues Jahr! Die Woche Zeit für kurzes Gespräch? Lg cc”. Der Investor antwortete: “Muss noch mit … sprechen Unsere sache ok“. “profil” nennt an dieser Stelle den genannten Namen aus medienrechtlichen Überlegungen nicht. Es soll sich dabei um einen Unternehmer handeln.

Spende über 30.000 Euro

Drei Tage später kontaktierte der Immobilien-Investor an den grünen Politiker seinerseits und verwies auf den Unternhemer: “… gesprochen Alles ok Nur sie müssen ihm das Schulprojekt kurz erklären Damit im fall der fälle alles erklären”. Zudem übermittelte er dem Politiker eine elektronische Visitenkarte des besagten Unternehmers. Chorherr antwortete: “Danke! Ich werd ihn treffen. Lg c.” Pikant: Rund eine Woche später, am 19. Jänner, erreichte Chorherrs Verein “s2arch” eine Spende der Firma des Unternehmers über 30.000 Euro. “Hat der Immobilien-Unternehmer mit dem Wissen Chorherrs eine verdeckte Spende eingefädelt?”, fragt das “profil” angesichts der auffälligen zeitlichen Reihenfolge.

Chorherr auch später noch mit dem Verein verbunden

Bei seiner Zeugeneinvernahme durch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung hat der besagte Unternehmer im Wesentlichen ausgesagt, dass er die Arbeit von Chorherr sehr gut fände und nur Gutes über den Verein gehört habe. Auf Anfrage von “profil” wies er die “haltlosen Unterstellungen auf das Schärfste” zurück. Allgemein  betonte er, die Unterstützung des Vereins “s2arch” sei “aus persönlicher Überzeugung und im Einklang mit meinem privaten Engagement für viele andere Hilfsprojekte dieser Art in Afrika” erfolgt. Im Übrigen sei Chorherr zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr der Obmann des Vereins gewesen. Das bestätigen auch die Recherchen des “profil”, allerdings habe Chorherr den Verein zu diesem Zeitpunkt noch unentgeltlich beraten und nahm auch an Vorstandssitzungen als Gast teil. Alle Betroffenen bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

"Das veröffentliche ich jetzt nicht"

Das “profil” veröffentlicht in seiner neuesten Ausgabe noch eine Reihe weiterer Chats zwischen Chorherr und dem Immobilien-Investor, die belegen sollen, dass beide in einem regen Austausch miteinander standen. So schrieb er dem früheren Planungssprecher eine Dreiviertelstunde nachdem 2017 die knappe Zustimmung für das geplante Hochhaus am Heumarkt verkündet worden ist eine SMS mit der Botschaft: “Danke Sie sind grossartig!”  Chorherr antwortete: “Das veröffentliche ich jetzt nicht.”

Ermittlungen laufen seit 2017

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat im Verfahren um Spenden an jenen Schulprojekts-Verein, dem einst der Ex-Planungssprecher der Wiener Grünen, Christoph Chorherr, vorstand, unterdessen zehn Anklagen beantragt. Neben Chorherr selbst sollen laut dem an die Oberstaatsanwaltschaft ergangenen Vorhabensbericht auch Immobilien-Investoren angeklagt werden.

Chorherr war 2017 mit einer Anzeige konfrontiert worden. Die Causa dreht sich um Spenden von Immo-Unternehmern an den von ihm initiierten Verein “s2arch”, der 2004 gegründet wurde und sich Schul- und Bildungsinitiativen in Südafrika widmet. Im Raum stand der Verdacht, dass Spendengelder für die Vornahme von Widmungen flossen. Ermittelt wurde wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Bestechlichkeit und der Bestechung. Chorherr hat stets bestritten, dass Gelder seine politischen Tätigkeiten beeinflusst hätten.

Chorherr stellte Antrag auf Diversion

Chorherr hat zuletzt einen Antrag auf Diversion gestellt. Darin hatte er anerkannt, dass seine Tätigkeit als Amtsträger zeitgleich mit seiner Vereinsobmannschaft aufgrund der an den Verein ergangenen Spenden ein Fehler gewesen sei. Mit der Diversion würde er sich gegen eine “belastende Maßnahme” wie etwa die Zahlung eines Geldbetrags oder die Erbringung einer gemeinnützigen Leistung das Strafverfahren ersparen.