Nachdem Peter Pilz’ Online-Medium “zackzack” im Zuge der Berichterstattung rund um die sogenannte Chataffäre mehrmals auch Andreas Holzer in Verbindung mit der “türkisen Familie” von Sebastian Kurz sowie möglichen Straftaten (unter anderem wegen des Verrats einer laufenden Amtshandlung, Anm.) gebracht hatte, reichte der Direktor des Bundeskriminalamts Klage gegen das Online-Medium ein – und bekam nun Recht.

Die insgesamt drei Artikel, in denen Pilz’ Politblog solche Anschuldigungen insinuierte, kosten das Online-Medium nun ein paar tausend Euro. Das Gericht gab Holzer, der durch den Wiener Star-Anwalt Peter Zöchbauer vertreten wurde und Klage wegen Ehrenbeleidigung eingebracht hatte, Recht. Der Richter verurteilte zackzack in der Folge zur Zahlung eines Strafbetrags von 6000 Euro – das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kripo-Chef Andreas Holzer bekam vor Gericht RechtBMI