Die Rarität der österreichischen Justiz kommt nur selten zum Einsatz. Vor allem in öffentlichkeitswirksamen Ermittlungen kommt der Status eher selten zur Anwendung. Ausgerechnet die im Ibiza-Komplex Beschuldigte Meinungsforscherin Sabine Beinschab hat den Antrag auf den besonderen Status gestellt.

Beinschab brachte Karmasin in U-Haft

In zahlreichen Einvernahmen hat sich Sabine Beinschab nicht nur selbst, sondern auch andere Beschuldigte schwer belastet. Aufgrund der von ihr aufgeworfenen Verdachtsmomente kam ihre frühere Chefin Sophie Karmasin in U-Haft. Norbert Wess, einer der Anwälte von Karmasin, hat in einer Stellungnahme an das Justizministerium und an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) klargestellt dass der Kronzeugenstatus „absolut unzulässig“ wäre, weil Beinschab weder freiwillig noch rechtzeitig an die Strafbehörden herangetreten war. Rechtliche Voraussetzungen für den Erhalt des Kronzeugenstatus wären demnach nicht erfüllt. Laut Wess ist Beinschab eine “Tatbeteiligte mit führendem oder auch nur mitbestimmendem Tatbeitrag“.