Wie Krypto-Währungen zu besteuern sind, war in Deutschland lange Auslegungssache. Nun sind die Vorgaben geklärt. Dazu hat der Bundesfinanzhof ein Urteil gefällt. Darin wurde festgehalten, dass Krypto-Währungen steuerlich als „anderes Wirtschaftsgut“ zu betrachten sind. Wird die erworbene Cyber-Währung innerhalb eines Jahres wieder abgestoßen, ist der Erlös aus dem Verkauf genauso steuerpflichtig wie andere Einnahmen – zum jeweiligen persönlichen Steuersatz.

Wer sich Geduld leisten kann, und einen Wohnsitz in Deutschland hat, kann aber auch völlig steuerfrei davon kommen. Nämlich dann, wenn man die Krypto-Währungen länger als ein Jahr hält und erst dann oder später wieder verkauft. International gesehen ist das ein wahrer Glücksfall, denn Steuerfreiheit ist auf den Verkauf von Krypto-Währungen in anderen Ländern kaum Usus, egal wie lange sie gehalten werden.