Der Verurteilte selbst war zu dem Prozess gar nicht erst erschienen, angeblich habe er die Ladung nicht bekommen, erklärte er dem Richter telefonisch und war mit einer Verhandlung in seiner Abwesenheit einverstanden. Auslöser für den Termin war ein Posting in sozialen Medien mit einer Aufforderung zum Mord, die gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz gerichtet war. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, betonte der Richter in dem Zusammenhang.

Der Beschuldigte hatte schon im Vorfeld behauptet, er habe das Posting nicht abgesetzt, ein Hacker sei dafür verantwortlich. Er habe persönlich kein Problem mit Kurz oder den Corona-Maßnahmen.

Hohe Geldstrafe

Tatsächlich aber deckt sich das nicht mit weiteren Aussagen des Mannes in sozialen Medien, so dass die Verhandlung schließlich in einen – nicht rechtskräftigen – Schuldspruch mündete. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer 3600-Euro-Geldstrafe.