“Die WKStA hat mir gegenüber schwere Vorwürfe erhoben. Ich habe mir strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen und ich werde das auch beweisen”, mit diesen Worten meldete sich Sebastian Kurz am Samstag zurück, nachdem bekannt geworden ist, dass ein Rechtsgutachten ihn vollumfänglich in der Chat-Affäre entlastet.

Aus dem Gutachten von Prof. Lewisch geht jetzt hervor, dass die von den Korruptionsermittlern behaupteten konkreten Verdächtigungen gegen Kurz “in keiner Weise” nachvollziehen kann. Ebenso vermag die WKStA kein einziges Beweisergebnis zu benennen, “das die Person des Sebastian Kurz auch nur irgendwie in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten bei der Finanzierung und Abrechnung von Leistungen im Schoße des BMF bringt”.

Vielmehr geht aus dem Gutachten hervor, dass die WKStA-Anordnung nicht nur “in mehreren Punkten schon in materiell-rechtlicher Analyse fehlerhaft” sei, einer “schlichtweg inkorrekten Textanalyse von Chatnachrichten”, sondern obendrein auch auf Spekulationen, Mutmaßungen und verfehlten Zirkelschlüssen beruhe, und, dass die WKStA es verabsäumte, leicht zu recherchierende Kontroll-Beweise aufzunehmen, die die Unrichtigkeit ihrer Annahmen zeigen würden.