In der von der SPÖ angestoßenen Frage des erleichterten Zugangs zur österreichischen Staatsbürgerschaft zeichnet sich Dissens zwischen den Regierungsspitzen ab. Vizekanzler und Grünen-Chef Werner Kogler sprach sich am Samstag im “Standard” klar für derartige Lockerungen aus und denkt auch an künftige Verhandlungen mit der ÖVP bei diesem Thema. Bundeskanzler und ÖVP-Obmann Sebastian Kurz erteilte dem in einem Statement gegenüber der APA eine klare Absage.

Kurz: "Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut"

“Dass Menschen, die seit fünf oder sechs Jahren in Österreich leben, einen Antrag auf eine Staatsbürgerschaft stellen können, halte ich für richtig”, unterstrich Kogler im “Standard” die von seiner Partei bereits geäußerte Position. Ebenso sei eine Diskussion über die Staatsbürgerschaft für Menschen, die in Österreich geboren wurden, “sinnvoll”. Zwar stehe im Regierungsprogramm nichts dazu, aber: “Vielleicht wird das ein Thema für nächste Verhandlungen.”

Bundeskanzler Kurz untermauerte das bereits von Innenminister Karl Nehammer und Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) geäußerte Nein zu derartigen Überlegungen entschieden: “Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Hier sein alleine reicht nicht. Die ÖVP ist Garant dafür, dass es zu keiner Entwertung der Staatsbürgerschaft kommt”, erklärte er am Samstag in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. “Es kann nicht sein, dass die Hunderttausenden, die die letzten Jahre als Flüchtlinge hierhergekommen sind, Staatsbürger werden, egal ob sie sich integrieren oder nicht. Integration muss durch Leistung erfolgen und die Staatsbürgerschaft muss man sich verdienen.”

SPÖ für Rechtsanspruch auf Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren rechtsmäßigem Aufenthalt

Aufgebracht hatte die Debatte die Sozialdemokratie am vergangenen Mittwoch: Laut dem SPÖ-Vorschlag soll es einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren rechtmäßigem Aufenthalt geben – sofern alle weiteren Kriterien erfüllt sind. Bei kurzfristigen Unterbrechungen des Aufenthalts – bis hin zu einem Auslandssemester – soll diese Zeit nachgeholt werden können und nicht dazu führen, dass die Frist von neuem zu laufen beginnt. Wenn ein positiver Asylbescheid erfolgt, ist der Zeitraum anzurechnen. Bei negativer Entscheidung des Asylverfahrens hingegen soll es keine Möglichkeit zur Beantragung einer Staatsbürgerschaft geben, auch wenn sechs Jahre vergangen sind. In Österreich geborene Kinder sollen automatisch die Staatsbürgerschaft bekommen, sofern zumindest ein Elternteil fünf Jahre legal im Bundesgebiet aufhältig ist.