Am Mittwoch hatten sich Unterhändler der EU-Staaten und des EU-Parlaments auf verbindliche Frauenquoten für die Führungsgremien börsennotierter Unternehmen geeinigt. Die EU-Staaten sollen bis 2026 zwischen zwei Modellen wählen können.

Zwei Modelle zur Auswahl

Entweder sollen mindestens 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitglieder Frauen sein. Oder Aufsichtsräte und Vorstände zusammen müssen einen Frauenanteil von mindestens 33 Prozent erreichen.

Österreichische Vizepräsidentin war Chefverhandlerin

Eine solche Vorgabe sei „längst überfällig“, sagte die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Evelyn Regner von der SPÖ. “Nach Schätzungen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen sind derzeit nur 30,6 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder weiblich und nur 8,5 Prozent der Vorstände in der EU mit Frauen besetzt”, sagte die Österreicherin, die als Chefverhandlerin an den Verhandlungen beteiligt war.

Frankreich erfüllt laut einem Bericht der “Zeit” als einziges der 27 EU-Länder mit einer Quote von 45 Prozent bereits die neuen Vorgaben aus Brüssel, das kleine Estland kommt dagegen nur auf eine Frauenquote von neun Prozent. In Österreich gilt seit 1. Jänner 2018 das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) für privatwirtschaftliche Unternehmen. Dabei gilt die Zielvorgabe von 30 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten börsennotierter sowie großer Unternehmen (mit mehr als 1000 Beschäftigten).

Österreich hat eigene gesetzliche Regelungen seit 2018

Während 2017 der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei den börsenorientierten Unternehmen etwa noch 16,1 Prozent war, so ist er laut Angaben des Bundeskanzleramtes 2021 bei den quotenpflichtigen Börsenunternehmen auf 32,3 Prozent gestiegen. Bei nicht-quotenpflichtigen Börsenunternehmen liegt der Frauenanteil 2021 jedoch bei nur 18,3 Prozent.

Bei Nichteinhaltung drohen Strafen

Einem “Spiegel”-Bericht zufolge ist geplant, dass Firmen, die sich nicht an die Beschlüsse der EU halten, mit Bußgeldern belegt werden sollen. In welcher Höhe sich diese Strafen befinden sollten, ist jedoch noch nicht bekannt.