Alles andere als die Höchststrafen gegen die drei Angeklagten im Prozess um die getötete Schülerin Leonie (13) wäre eine faustdicke Überraschung. Den jungen Afghanen (19,20,23) drohen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge lebenslang bzw. 20 Jahre Haft. Heute soll das Urteil durch die Geschworenen gefällt werden.

Milderungsgründe gegen die Flüchtlinge, die Leonie im Juni 2021 mit Drogen vollgepumpt und sie anschließend bis zum Tode missbraucht haben, ergab die Beweisaufnahme nicht. Im Gegenteil: Statt tätiger Reute “glänzten” die Afghanen durch gegenseitige Schuldzuweisungen.Dass sie nicht wegen Mordes angeklagt wurden, lag am taktischen Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Sie ging das geringste Prozess-Risiko, zumal auch bei Vergewaltigung mit Todesfolge Höchststrafen drohen.

Das würde bedeuten: Selbst bei einem Zweidrittel-Erlass der Haftstrafen säßen die Afghanen zusammen gerechnet mindestens 40 Jahre hinter Gittern. Jeder der knapp 9000 Strafgefangenen in den 28 Justizanstalten Österreichs kostet den Steuerzahler pro Tag durchschnittlich 120 Euro. Bei den drei Afghanen im Fall Leonie kämen somit allein für die Unterbringung, Verpflegung und Bewachung 1,75 Millionen Euro zusammen.

Die Eltern und die vier Geschwister des getöteten Mädchens fordern übrigens 220.000 Euro Schmerzensgeld von den Tätern. Ob sie je einen Cent sehen werden, darf bezweifelt werden.