Der Regierungsbeschluss steht im Zusammenhang mit dem international kritisierten, ungarischen Gesetz gegen sexuelle Minderheiten. Wegen des Gesetzes verzögere die EU-Kommission die Auszahlung der Ungarn zustehenden Gelder aus dem Wiederaufbaufonds, heißt es im Amtsblatt. Einer weiteren Forderung des Beschlusses nach sollen die Entscheidungsträger der EU mit Blick auf das Anti-LGBTIQ-Gesetz den Artikel 14 der Charta der Grundrechte der EU achten. Dieser gewähre Eltern das Recht, ihren Kindern eine Erziehung zu sichern, die der religiösen, weltanschaulichen, pädagogischen Überzeugung der Eltern entspricht. Dabei sollen die einschlägigen internationalen Gesetze eingehalten werden.

Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit

Das Onlineportal “444.hu” erinnerte daran, dass das Zurückhalten der Gelder seitens der EU nicht mit dem Gesetz zusammenhänge, sondern vielmehr mit den langjährigen Problemen hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit und Korruption in Ungarn.