“Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat mit dem Erlass der Verordnung und Einführung der 2G-Regel gesetzes- und verfassungswidrig gehandelt” – zu diesem Urteil kam soeben das Liechtensteiner Staatsgericht, und hat damit als erstes Land eine der umstrittensten Covid-Maßnahmen für nicht rechtmäßig befunden.

Allerdings schwächt das Staatsgericht seine Kritik an der 2-G-Regel im soeben veröffentlichten Urteil, das bereits am 10. Mai gefällt wurde, auch ab: Die 2G-Zertifikatspflicht sei ohne Gesetz nicht in Ordnung, aber doch “verhältnismäßig” gewesen.

3-G-Pflicht und Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren waren rechtmäßig

Anders als die 3G-Pflicht (welche auch in Österreich und Deutschland sowohl geimpften, genesenen wie auch frisch negativ getesteten Personen Zutritt zum öffentlichen Leben gab, Anm.) verstieß die die 2G-Pflicht gegen die Liechtensteiner Verfassung. Im Fürstentum wurde die 2-G-Verordnung mit 15. Dezember 2021 eingeführt und galt bis zum 18. Februar dieses Jahres.

Die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren, die ebenfalls einer Prüfung unterzogen worden war, wurde hingegen vom Liechtensteiner Staatsgerichtshof (StGH) für rechtens befunden.