Klage gegen Imker: TV-Clown Böhmermann verliert vor Gericht
Er verdient sein Geld damit, andere durch den Kakao zu ziehen, andersherum gefällt es ihm allerdings gar nicht: TV-Clown Jan Böhmermann ging deshalb gerichtlich gegen einen Imker vor, der sein Gesicht als Retourkutsche für seine Werbung nutzte. Die Richterin entschied allerdings gegen Böhmermann.
In seiner Late-Night-Show “ZDF Magazin Royale” verwendete Jan Böhmermann (42) ungefragt ein Video von Imker Rico Heinzig (48) und kritisierte darin sein Geschäftsmodell. Die Retourkutsche kam prompt: Der Imker brachte einen neuen Honig mit dem Namen “Beewashing Honey” auf den Markt. Auf dem Etikett war groß das Gesicht von Böhmermann zu sehen. Dem TV-Clown, also dem Mann, der mit Satire seinen Unterhalt verdient, fand dies jedoch gar nicht witzig.
“Ich habe im November 2023 eine Abmahnung bekommen. Ich würde sein Bild und seinen Namen für mein Geschäft nutzen. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt”, erklärte Heinzig gegenüber der “Bild”. Anschließend klagte Böhmermann.
Antrag abgewiesen
Nun kam es zu einem Urteil: “Der Böhmermann-Antrag wird zurückgewiesen”, entschied Richterin Heike Kremz (60) im Dresdner Landgericht. Böhmermann muss die Kosten des Rechtsstreits, die sich auf 15.000 Euro belaufen, tragen.
Die Richterin beurteilte ihre Entscheidung, dass “Böhmermann selbst von der Überzeichnung lebe und dabei bis an die Grenzen des rechtlich möglichen gehe”. Sie fügte hinzu: “Satire fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit.“
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