Neue Klage gegen Star-Regisseur: Roman Polanski soll Minderjährige vergewaltigt haben
Der französisch-polnische Regisseur Roman Polanski (90) wird erneut mit Vorwürfen der Vergewaltigung von Minderjährigen konfrontiert. In Kalifornien hat eine Frau eine Zivilklage gegen den Star eingereicht. Polanski habe die damals Minderjährige 1973 in seinem Haus in Los Angeles unter Alkohol gesetzt und vergewaltigt, erklärte jetzt die Anwältin der Klägerin, Gloria Allred. Polanski ließ die Vorwürfe durch seine Anwälte zurückweisen.
“Mr. Polanski weist die Vorwürfe in der Klage entschieden zurück und er glaubt, dass das Gericht der richtige Ort ist, um diesen Fall zu verhandeln”, hieß es in einer Mitteilung seines Anwalts Alexander Rufus-Isaacs, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Ein Richter habe August 2025 als Prozesstermin anberaumt, teilte die Anwältin der Frau mit. Die nicht namentlich genannte Klägerin behauptet, sie habe Polanski 1973 auf einer Party kennengelernt und wenige Monate später eine Einladung zu einem Essen angenommen. Der Regisseur habe demnach gewusst, dass sie minderjährig war. Er habe ihr in seinem Haus und in einem Restaurant Tequila zu trinken gegeben. Ihr sei schlecht geworden. Sie erinnere sich daran, in seinem Bett aufzuwachen und sich gegen seine sexuellen Übergriffe zu wehren. Sie habe deutlich nein gesagt, doch Polanski habe dies ignoriert. Die Klage führt Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Zufügung seelischen Leides auf.
In einem Zivilverfahren müsse der Angeklagte nicht vor Gericht erscheinen, sagte Allred. Häufig kommt es in derartigen Klagen mit Schadenersatzforderungen zu einer außergerichtlichen Einigung, statt eines Verfahrens.
Der Regisseur ist nach einer Anklage wegen Sex mit einer Minderjährigen seit 1978 vor den US-Behörden auf der Flucht. Polanski hatte damals unerlaubten Sex mit einer 13-Jährigen zugegeben, eine Vergewaltigung aber abgestritten. Er setzte sich aus den USA ab, als sich ein Schuldspruch und eine Haftstrafe abzeichneten. Polanski ist nie wieder in die USA gereist.
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