Wir können aufatmen! Weltweite Luftqualität – Wien auf Platz 3
Top-Ergebnis für Wien! Eine saubere Luft ist wichtig für die Gesundheit und das Wohlbefinden eines jeden Menschen. Ein neues Ranking hat deshalb die Luftqualität in 248 Ländern verglichen – und Wien darf jubeln: Österreichs Hauptstadt belegt den hervorragenden dritten Platz.
Toller Erfolg für Wien: Österreichs Hauptstadt landet in einem neuen Ranking hinsichtlich der Luftqualität auf dem hervorragenden dritten Platz. Lediglich in Helsinki und Reykjavík ist die Luft besser. Verantwortlich für die gute Luft sind etwa die laufenden Investitionen in den öffentlichen Verkehr sowie die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung.
Berlin lediglich auf Platz 68
Finnlands Hauptstadt Helsinki darf sich unter anderem dank der Millionen Bäume im Land über die beste Luftqualität der Welt freuen – und Finnland hat wirklich viele Bäume. Mehr als 70 Prozent des 338.440 km² großen Landes sind mit Wald bedeckt. Finnland ist damit die meistbewaldete Region Europas. Zum Vergleich: In Österreich (83.871 km²) sind es 48 Prozent.
Im oberen Mittelfeld des Rankings befindet sich Berlin. Die deutsche Hauptstadt muss sich mit Platz 68 begnügen. Auch Madrid (Platz 70), Moskau (Platz 112), London (Platz 123), Paris (Platz 152) und Rom (Platz 157) fallen weit zurück.
Cities with the most clean air:
— World of Statistics (@stats_feed) May 29, 2023
1. Helsinki 🇫🇮
2. Reykjavik 🇮🇸
3. Vienna 🇦🇹
4. Stockholm 🇸🇪
5. Victoria 🇨🇦
6. Tallinn 🇪🇪
7. The Hague 🇳🇱
8. Gothenburg 🇸🇪
9. Zurich 🇨🇭
10. Oslo 🇳🇴
.
11. Copenhagen 🇩🇰
15. Ljubljana 🇸🇮
17. Calgary 🇨🇦
19. Munich 🇩🇪
22. Amsterdam 🇳🇱
24.…
Schlusslicht ist Nepal – Platz 248
Das Schlusslicht der Tabelle bildet Kathmandu. Die Hauptstadt Nepals befindet sich aufgrund der zahlreichen Staubpartikel auf Platz 248 des Rankings. Lediglich in der Monsunzeit zwischen Juni und September können die 1,4 Millionen Einwohner der Stadt etwas aufatmen.
Am Tabellenende findet man unter anderem auch Dhaka in Bangladesch (Platz 243) sowie Ägyptens Hauptstadt Kairo (Platz 238).
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