Wollte Geld vor Insolvenzverwalter retten: Boris Becker weist Vorwürfe zurück
Erneut hat die Anklage Boris Becker im Londoner Strafprozess unterstellt, seinem Insolvenzverwalter die Unwahrheit gesagt zu haben. Laut der Staatsanwältin Rebecca Chalkley habe Becker nach seiner Privatinsolvenz im Juni 2017 absichtlich hohe Summen auf andere Konten überwiesen, um das Geld dem Zugriff zu entziehen. Der dreifache Wimbledon-Sieger wies jedoch alle Vorwürfe zurück.
Boris Becker absolviert vermutlich gerade das härteste Match seines Lebens. Wegen mangelnder Kooperation im Insolvenzverfahren muss sich der dreifache Wimbledon-Sieger in London vor Gericht verantworten. Dabei werden ihm eine mögliche Verschleierungen von Vermögensbestandteilen vorgeworfen. Dazu gehören Konten, Immobilien und Trophäen. Insgesamt handelt es sich um 24 Anklagepunkte. Bei einer Verurteilung könnten Becker theoretisch bis zu sieben Jahre Haft drohen.
Becker wehrte sich seit Prozessbeginn gegen die Anschuldigungen. Nun wurde dem ehemaligen Tennis-Star einmal mehr mit Nachdruck vorgeworfen, nach seiner Privatinsolvenz im Juni 2017 absichtlich hohe Summen auf andere Konten überwiesen zu haben, um das Geld dem Zugriff zu entziehen. Das behauptete die Staatsanwältin Rebecca Chalkley am heutigen Montag vor dem Gericht Southwark Crown Court.
“Sie wollten das Geld loswerden”, sagte Chalkley. “Sie wollten das Geld verstecken.” Becker (54) schilderte jedoch seine Sicht der Dinge: “Das ist nicht korrekt”, betonte er wiederholt. Chalkley sagte, Becker verstecke sich hinter seinen Beratern und stelle sich unwissend. Es sei seine Pflicht gewesen, seinem Insolvenzverwalter alle Besitztümer offenzulegen. Auch dies wies der dreifache Wimbledon-Sieger zurück.
Der Prozess begann am 21. März. Am vergangenen Mittwoch wurde der Prozess jedoch wegen Corona-Infektionen zweier Geschworener vertagt. Die Anklägerin Chalkley wollte ihre Befragung heute, Montag beenden. Morgen, Dienstag werden die Schlussworte seitens der Anklage und Verteidigung erwartet. Anschließend sollen sich die Geschworenen zurückziehen, um über einen Schuld- oder Freispruch zu beraten. Daraufhin setzt die Richterin das Strafmaß fest. Wann dies genau sein wird, war am Montag nicht absehbar.
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