Die Bundesregierung hat am Freitag nach Gesprächen mit den Ländern weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen bekannt gegeben. Dies erfolgt in zwei Schritten im Drei-Wochen-Abstand, und zwar per 10. Juni und 1. Juli. Im ersten Schritt wird die Sperrstunde in der Gastronomie von derzeit 22 Uhr auf Mitternacht ausgeweitet. Die 20-Quadratmeter-Regel in Handel und Freizeit wird auf zehn reduziert. Kulturveranstaltungen dürfen zu 75 statt zu 50 Prozent ausgelastet werden.

Unter anderem in der Gastro dürfen künftig acht Personen indoor und 16 outdoor plus Kinder zusammenkommen (statt vier/acht), der Mindestabstand gegenüber anderen Gruppen sinkt von zwei auf einen Meter. Die Teilnehmerobergrenzen für die Kultur (1500 indoor, 3000 outdoor) bleibt im ersten Schritt ab 10. Juni noch. Gelockert werden die Einreisebestimmungen, “Pre Travel Clearance” ist nur noch für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete notwendig, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einer Pressekonferenz nach den Gesprächen. Busreisen dürfen wieder in zu 100 Prozent ausgelasteten Fahrzeugen erfolgen.

Im zweiten Schritt sollen dann weitgehende Freigaben kommen. “Mit 1. Juli kann geheiratet und gefeiert werden”, versprach Kurz, auch Geburtstagsfeste und Großveranstaltungen sollen dann möglich sein. Die 3-G-Regel – getestet, genesen, geimpft – soll als Grundvoraussetzung aber aufrecht bleiben. Die Maskenpflicht werde man reduzieren, im öffentlichen Personenverkehr und Teilen des Handels soll sie aber bleiben.

Wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erklärte, sollen dann auch die Publikumsobergrenzen für Kultur, Freizeit und Sport fallen. Kurz zeigte sich über all das erfreut: “Wir halten somit das Versprechen, dass wir bis zum Sommer zur Normalität zurückkehren können.”

“Wir können das Versprechen einhalten, dass wir zum Sommer zur Normalität zurückkehren können”, freut sich Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass die Lockerungen wie geplant durchgeführt werden können. Vizekanzler Werner Kogler erinnerte daran, dass die Öffnungen auch stark mit der Immunisierungsrate zusammen hängen. Er appellierte daher sich impfen zu lassen. “Impfen und Testen sind die Eintrittskarte”, betonte auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

Gastro: Ab 10. Juni dürfen acht Erwachsene indoor und 16 Erwachsene outdoor zusammen sitzen. Außerdem wird die Sperrstunde auf Mitternacht verlegt.

Maskenpflicht: Entfällt outdoor

Kultur und Veranstaltungen: Die Auslstungsgrenze wird von 50 auf 75 Prozent erhöht. Outdoor: max. 3000 Personen, max. indoor 1500 Personen

Busreisen sind ab 10. Juni wieder möglich

Wellness und Sport: Auslastung wird pro Gast auf 10 Quadratmeter reduziert, so dass wieder mehr Personen zugelassen werden können.

Chöre und Musikvereine: Es gilt die 3G-Regel, aber ansonsten kann wieder uneingeschränkt musiziert und geprobt werden,

Handel: Ebenfalls wird hier auf 10 Quadratmeter pro Kunde reduziert.

Reisen: Pre-Travel-Clearance gilt nur mehr bei Hochinzidenz- und Virus-Varianten-Gebieten, bei der Einreise ohne 3G. Einreisen darf nur, wer getestet/genesen/geimpft ist. Die Quarantäne-Pflicht gilt analog RKI-Liste

Hochzeiten und Großveranstaltungen ab 1. Juli wieder möglich

Getestet-Genesen-Geimpft bleibt grundsätzlich aufrecht.

Feste wie Hochzeiten und Geburtstage können ab 1. Juli wieder stattfinden. Das Gleiche gilt auch für Großveranstaltungen.

Die Masken-Pflicht wird ab 1. Juli reduziert werden, in Öffis und Teilen des Handels bleibt sie aber aufrecht.

Gastro: Alle Einschränkungen fallen (außer die 3G-Regel)