Anfang Juli sickerte durch, dass die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler der Asfinag angeordnet hat, alle Bauprojekte, die noch nicht im Bau sind, bis zu dem Ergebnis einer Evaluierung zu stoppen. Heftige Kritik kam nicht nur aus den Bundesländern, denen die Projekte schon fix zugesagt worden waren, sondern auch vom Koalitionspartner, der ÖVP. Nun bekommt die Debatte jedoch eine neue Wende, denn wie der Kurier berichtet, kommt ein Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Ministerin der zuständigen Asfinag gar keine derartige Weisung erteilen darf.

Mehr noch: Dass die Ministerin die Bauvorhaben auf Eis legt, könnte laut dem von der Wirtschaftskammer Wien in Auftrag gegebenen Gutachten sogar rechtswidrig sein. Und dem Vorstand der Asfinag könnten, wenn er die Weisung Gewesslers befolgt, Schadenersatzzahlungen drohen.

Die Wirtschaftskammer hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, da sie nach Gewesslers Baustopp-Ankündigung jahrelange Verzögerungen beim Bau des Lobautunnels befürchtet.

Gewessler darf sich nicht ins operative Geschäft einmischen

Konkret kamen die Juristen der renommierten Wiener Anwaltskanzlei KWR Karasek Wietrzyk in ihrem 23-seitigen Bericht zur Erkenntnis, dass in Gewesslers Schreiben zwar nie das Wort „Weisung“ vorkommt, dennoch sei der Brief “inhaltlich als Weisung an den Vorstand zu qualifizieren“. Die Dass die Republik Österreich die Alleineigentümerin der Asfinag ist, ändert an der Weisungsfreiheit nichts. Ministerin Gewessler könnte zwar Wünsche an den Vorstand herantragen, doch ins operative Geschäft darf sie sich nicht einmischen.