Die Regierung hat sich mit den Länderchefs auf ein regionales Vorgehen verständigt. Die einzige Bedingung des Bundes war: Für Ungeimpfte muss der Lockdown weitergehen. Damit ist fix: Wer sich gegen eine Corona-Impfung entscheidet, muss weiterhin mit der Ausgangssperre leben. Für Geimpfte fallen die Beschränkungen hingegen weg.

Es gelten gewisse Mindeststandards, an die sich die Bundesländer halten müssen. Dazu zählt ein engmaschiges Sicherheitsnetz aus 2G, FFP2-Maskenpflicht und intensiven Kontrollen. Die Bundesländer können aber selbstverständlich weitere Maßnahmen setzen, die über die Vorgaben des Bundes hinausgehen.

Das sind die "Unterkanten" des Bundes

Der Handel öffnet wieder für Geimpfte und Genesene.

Das gilt auch für die Weihnachtsmärkte – auch hier wird wieder aufgesperrt, Punsch gibt es allerdings nur “to go”.

Gastro: Geöffnet bleiben darf bis maximal 23 Uhr. Am Weg zum zugewiesenen Sitzplatz oder zur Toilette gilt die FFP2-Maskenpflicht. Wien und Oberösterreich gehen hier einen eigenen Weg und öffnen erst später (Wien ab 20.12., OÖ ab 17.12.)

Einzelsport wird erlaubt. Auch Fitnessstudios dürfen betreten werden. Bei der unmittelbaren Sportausübung entfällt die FFP2-Maskenpflicht, die am Weg zur Umkleidekabine und zur Dusche gilt.

Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Galerien etc. dürfen auch wieder öffnen.

Für Veranstaltungen wie Konzerte gilt allerdings indoor eine Höchstgrenze von max. 25 Personen bei Zusammenkünften im Freizeit- und Kulturbereich ohne zugewiesene Sitzplätze und bei Zusammenkünften mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt eine Höchstgrenze von max. 2.000 Personen. Outdoor liegt die Höchstgrenze bei max. 300 (ohne zugewiesene Sitzplätze) bzw. bei max. 4.000 Personen (mit zugewiesenen Sitzplätzen.

Die Nachtgastro bliebt zu. Bars und Co. dürfen bundesweit frühestens am 9. Jänner wieder öffnen

3G im Job gilt weiterhin. Die Arbeit ist übrigens einer der wenigen Ausnahmegründe, warum Ungeimpfte in ihrem Lockdown raus dürfen.

Versprechen gehalten

Kanzler Karl Nehammer stellte klar: “Wir halten das Versprechen, das wir den Menschen gegeben haben. Der bundesweite Lockdown und damit auch die Ausgangsbeschränkungen enden für Geimpfte am 12. Dezember. An diesem Sonntag werden weite Bereiche unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens wieder möglich sein. Für Ungeimpfte wird der Lockdown fortgesetzt. Ich danke allen politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, sowie allen Expertinnen und Experten für dieses gemeinsam erarbeitete und mitgetragene Ergebnis, das vielen Menschen ihre Freiheiten wieder zurückgibt.”

Auch in Wien bleiben die Wirte zu

Und es gibt auch gleich zwei Länder, die von ihrem Recht Gebrauch machen werden und strengere Regeln als der Bund verkünden. So wird Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wird etwa die Wirtshäuser erst am 20.12. aufsperren lassen – eXXpress berichtete. Und auch Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) lässt seine Oberösterreicher noch bis zum 17. Dezember in einem harten Lockdown verharren.

Stelzer erklärte schon bei seinem Eintreffen vor dem Kanzleramt, sein Land habe schon vor den anderen Bundesländern einen Lockdown für vier Wochen ausgerufen. Bei dieser Linie werde man auch bleiben. Die Lage sei nach wie vor “sehr besorgniserregend”. Es sei so, dass man auf den Intensivstationen “weit weg” sei “von einem Normalbetrieb”. Es gehe nun um eine grundsätzliche Linie und regional zusätzliche Maßnahmen, denen er nicht vorgreifen wolle. Beispielsweise hätten sich aber Masken als sehr wirkungsvoll herausgestellt. Virologin Eva Schernhammer plädierte einerseits aus diesem Grund, andererseits aus Vorsicht vor Omikron sowie einer möglichen nächsten Welle, die FFP2-Maske nicht nur dort zu tragen, wo sie vorgeschrieben ist, sondern sie “weitestgehend überall” dort zu tragen, wo es “sinnvoll” sei.

Soll Wien bei der Gastro-Öffnung streng blieben?