Bis heute zieht sich die Schutzmasken-Affäre während der Corona-Pandemie, als Anfang 2020 noch Jens Spahn Gesundheitsminister von Deutschland war. Damals garantierte das deutsche Bundesgesundheitsministerium eine Abnahme von FFP2-Masken zum Festpreis von 4,50 Euro – jede Menge, die Lieferanten bieten konnten. Das war dann viel mehr als erwartet, was Streitereien und rund 100 Klagen gegen das Ministerium zur Folge hatte. Übernommen hat diese Fälle die Rechtsanwaltsgesellschaft Ernst & Young Law GmbH, die dafür unfassbare 42 Millionen Euro kassierte.

Es muss transparent sein, ob die Verträge und die Stundensätze "marktüblich" sind

Auf „Bild“-Anfrage erklärt das Gesundheitsministerium dazu: „Mitgeteilt werden kann, dass sich die Zahlungen des Bundesministeriums für Gesundheit an die Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft für das Jahr 2020 auf 10.522.927,12 Euro, für das Jahr 2021 auf 16.977.213,59 Euro sowie für das Jahr 2022 auf 14.984.731,14 Euro (Stand Ende November 2022) belaufen.“ Macht 42.484.871 Euro. Eine Wahnsinnssumme, deren Zusammensetzung vor allem die deutschen Steuerzahler interessiert.

Dazu erklärte Medizin- und Gesundheitsexperte Rolf Blaga von Transparency International Deutschland gegenüber „Bild“: „Es muss transparent sein, ob die Verträge und die Stundensätze ‚marktüblich’ sind. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Auftrag ohne Ausschreibung vergeben wird. Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht pauschal vorgeschoben werden, wenn es um Angelegenheiten im öffentlichen Interesse geht.“

"Bild" hat Klage zur Beantwortung einer presserechtlicher Anfrage eingebracht

Der aktuelle Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dürfte das nicht ganz so eng sehen. „Bisher sind rund 50 Vergleiche geschlossen worden. Zu den Vertragsdetails gibt das Bundesministerium für Gesundheit keine Auskunft“, hieß es dort wenig auskunftsfreudig auf Anfrage der „Bild“, die mittlerweile eine Klage zur Beantwortung einer presserechtlichen Anfrage zu den Masken-Deals eingereicht hat.