Die hohe Inflation belastet vor allem auch unsere Pensionisten schwer. Man stelle jetzt sicher, dass die Senioren die volle Erhöhung erhalten, hieß es am Mittwoch.

Die sogenannte Aliquotierung bringt es mit sich, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur dann die volle Erhöhung bekommt, wenn man bereits im Jänner den Ruhestand beginnt. Liegt der Pensionsantritt etwa im Februar, dann wird die Pensionserhöhung nicht zur Gänze, sondern nur mehr zu 90 Prozent angerechnet, im März zu 80 Prozent, und so weiter. Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar keine Erhöhung.

200.000 Pensionisten proftieren

Da die erste Pensionszahlung aber auch die Grundlage für künftige Erhöhungen ist, wirkt sich die Aliquotierungsregelung bei einer sehr hohen Inflation langfristig besonders negativ aus, hieß es seitens der Regierung. Demnach gehen heuer rund 100.000 Menschen in Österreich in Pension. Für sie hätte die hohe Inflation eine “deutliche Schlechterstellung” gebracht. Insgesamt sind es 200.000 Personen, die in den kommenden beiden Jahren ihre Pension antreten und nun die volle Pensionserhöhung erhalten – unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.

Vor allem viele Frauen profitieren davon

Früher Antritt nicht mit Arbeitskräftemangel vereinbar

ÖVP-Klubobmann August Wöginger: „Die Aliquotierung der Pensionen führt in Zeiten hoher Inflation zu finanziellen Ungerechtigkeiten für jene, die in Pension gehen, die wir vermeiden wollen. Zudem entfällt so der Anreiz, möglichst früh im Jahr in Pension zu gehen. So etwas ist mit dem derzeitigen Arbeitskräftemangel nicht vereinbar. Darum ist das Aussetzen der Aliquotierung für zwei Jahre gerecht und richtig.“

Novelle wird im Nationalrat beschlossen

Besonders profitieren werden Frauen von der Neuregelung: Sie können aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2024 erst im zweiten Halbjahr in Pension gehen und hätten durch die Aliquotierung besonders große Nachteile gehabt. Die Aussetzung der gesetzlichen Aliquotierungsregelung erfolgt durch eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), welche diese Woche im Nationalrat von den Regierungsparteien beschlossen werden soll.